Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 115

Sie sollten stattdessen näher darauf eingehen und auch einmal Ihre Beamten darauf aufmerksam machen, daß es eine solche internationale Qualitätsnorm gibt.

Folgendes möchte ich Ihnen auch noch sagen: In den Haftanstalten – wenn ich diese zum Vergleich heranziehen darf – fürchtet man bereits dann, wenn eine Glühlampe ohne Korb oder ohne Vertiefung angebracht ist, daß die Menschenrechtskommission kommt und Österreich deswegen rügt. Da wird alles getan, um den Menschenrechten Genüge zu tun. Bei den alten Menschen, bei den behinderten Menschen aber glaubt man, man könne ein bißchen laxer sein, bei ihnen braucht man nicht alles so genau zu beachten, weil es für sie keinen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gibt. Zudem gibt es meistens auch keine Anverwandten. Den Betroffenen selbst, den kann man sowieso vergessen, weil er meistens nichts mehr hört und nichts mehr sieht. – Aber er fühlt noch etwas! Auf dieses Gefühl, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir die Pflicht einzugehen und dafür zu sorgen, daß es diesen Menschen besser geht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dietachmayr. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.59

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit der Neuordnung der Pflegevorsorge wurde 1993 die letzte große Lücke im österreichischen Sozialsystem geschlossen. Mit dem Bundespflegegesetz wurde für mehr als 300 000 pflegebedürftige und behinderte Menschen ein einheitliches Pflegegeldsystem geschaffen. Zielsetzung dieses Gesetzes war, bundesweit einheitliche Geldleistungen und einen gleich hohen Betrag für gleichen Pflegebedarf sicherzustellen, massive Leistungsverbesserungen für Personen mit sehr hohem Pflegebedarf zu gewährleisten, eine Entlastung der Familienangehörigen, insbesondere der Frauen, zu ermöglichen und insgesamt die Möglichkeiten zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Der ambulanten Versorgung wurde Priorität vor der stationären Betreuung eingeräumt.

Meine Damen und Herren! In Österreich gibt es derzeit etwa 43 000 Pflegeplätze in Heimen, wovon sich rund 30 000 in Heimen der Länder und Gemeinden befinden und etwa 13 000 in privaten Heimen. Diese Zahlen steigen von Jahr zu Jahr. Das ist auch leicht zu verstehen: Die Menschen werden älter. Und das wiederum kommt auch nicht von ungefähr, sondern ist dem sehr hohen Lebens- und Gesundheitsstandard in Österreich zu verdanken. Daher sind wir auch in diesem Bereich vorbildlich.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Es mag schon sein, daß es da oder dort noch Mißstände gibt. Ich meine aber, ein Großteil der Heime – ich kenne auch sehr viele, vor allem in Oberösterreich und in meinem Bezirk – entspricht den Anforderungen. Ich bin sehr oft in solchen Heimen und weiß, daß es ganz strenge Qualitätskriterien gibt. Sie haben selbst angeführt, daß es in einigen Bundesländern bereits Heimverordnungen gibt. Ich habe jene aus Oberösterreich hier. In dieser wird ganz genau und dezidiert erklärt, welche Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen. Es geht darin aber nicht nur um Grundvoraussetzungen, sondern es wird angeführt, welche Aufgaben diese Heime über die üblichen Unterbringungsmodalitäten hinaus haben müssen, nämlich zum Beispiel die Betreuung durch Psychotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Psychologen und dergleichen zu gewährleisten. Der Heimträger hat weiters sicherzustellen, daß die Heimbewohner auch bei zunehmender Hilfs- und Betreuungsbedürftigkeit in ihren Wohneinheiten bleiben können. Genau diese Qualitätskriterien sind ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Betreuten.

Sie haben überhaupt immer nur von Geld gesprochen, wobei das selbstverständlich auch wichtig ist. Ich meine, Frau Partik-Pablé, Österreich braucht in diesem Bereich einen internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Mag sein, daß uns da die nordischen Staaten Dänemark und Schweden vielleicht ein kleines Stück voraus sind. (Abg. Dr. Partik-Pablé: An Griechenland oder Spanien wollen wir uns kein Beispiel nehmen!) Wenn Sie aber in Ihrer parlamentarischen Anfrage die USA anführen, dann meine ich, dort können sich nur sehr, sehr wenige Menschen –


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