Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 127

die ÖBB-Seniorenermäßigung nicht mehr ausschließlich an das Alter gebunden ist, sondern auch Frühpensionisten zugute kommen kann."

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Kollege Edler! Gestern haben wir vom Kollegen Koppler gehört: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ihm ein großes Anliegen, das sozusagen noch in diesem alten Jahrtausend verwirklicht werden soll. – Heute haben Sie von den Sozialdemokraten die Möglichkeit, wieder etwas gegen einen kleinen Unterschied zwischen Menschen, die gleichwertig sind, zu tun und diesen Antrag zu unterstützen. Wir werden sehen, ob Sie sich daran halten werden.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden, steht mit in Verhandlung und wird zur Abstimmung gelangen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

16.48

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das Verkehrsaufkommen war in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterzogen. Wir müssen feststellen, daß vor allem die Verkehrsdichte enorm zugenommen hat.

Ich möchte dies anhand einiger Zahlen beweisen. Im Jahre 1990 betrug der Kraftfahrzeugbestand 440 Stück pro 1 000 Einwohner. Acht Jahre später, im Jahre 1998, müssen wir eine Steigerung um rund 25 Prozent hinnehmen. Wir halten derzeit – bei steigender Tendenz – bei 550 Kraftfahrzeugen pro 1 000 Einwohner.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Zahlen der Pendler von Niederösterreich nach Wien zeigen ein ähnliches Bild. Im Jahre 1991 konnten wir 122 500 Pendler von Niederösterreich über die Stadtgrenze nach Wien verzeichnen, davon waren 80 000 Kraftfahrzeuge – das ist eine Prozentsatz von zirka 65 Prozent –, und lediglich 42 500 Pendler – also zirka 35 Prozent – nahmen ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch. Das bedeutet also, daß wir eine starke Verlagerung hin zum öffentlichen Verkehr brauchen.

Die steigenden Finanzierungskosten, aber auch die Forderung der Länder und Gemeinden bezüglich eines kundenorientierten Angebotes sowie die veränderten Rahmenbedingungen aufgrund des Beitrittes zur Europäischen Union machen es notwendig, neue Regelungen zu schaffen. Nach zähen Verhandlungen ist es mit diesem Gesetz nun gelungen, die Grundlagen beziehungsweise die Voraussetzungen für eine Neuordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs zu schaffen.

Ich darf von dieser Stelle aus allen Damen und Herren, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, danken: seien es die Beamten in den Ministerien, die Ländervertreter – dabei möchte ich besonders auf Salzburg und Niederösterreich hinweisen – oder die privaten Anbieter. Und, sehr geehrter Herr Bundesminister, es war letztlich Ihr Bemühen, daß dieses Gesetz zustande gekommen ist, aber auch die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes haben daran mitgewirkt, eine Lösung zu finden.

Gemäß diesem neuen Gesetz werden in Zukunft die Länder und Gemeinden verstärkt in die Planung eingebunden werden. Vor allem im Schienenpersonenverkehr, beim Kraftfahrlinienverkehr, aber auch bei den Verkehrsverbünden bedarf es in Zukunft engerer Kooperationen. Durch die effiziente Planung und Vermeidung von Parallelverkehr sollte es auch zu einer Verringerung der Fahrplankilometer kommen. Das Grundangebot ist für die Jahre 1999 und 2000 seitens des Ministeriums gesichert, und es wird, so hoffen wir, auch Kosteneinsparungen geben. Gerade diese frei werdenden finanziellen Mittel sollen für qualitätssichernde Maßnahmen verwendet


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