Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 143

17.48

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag 949/A (E) betreffend Verlängerung des Wochenendfahrverbotes für LKW zeichnet schon in seiner Begründung ein falsches Bild der Arbeitszeitsituation der Berufsfahrer. Es scheint mir daher zunächst erforderlich zu sein, einige Punkt hier zu korrigieren.

Von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist nicht nur der Straßenverkehr, sondern auch der Luft-, See- und Schienenverkehr sowie die Ärzte in Ausbildung ausgenommen. Und das hat auch seinen Grund: Die Ausnahme für den Straßenverkehr wurde nicht aus Jux und Tollerei beschlossen, sondern war deswegen notwendig, weil für bestimmte Sektoren getrennte Maßnahmen auch hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung notwendig sind. Das begründet sich aus der Art der Tätigkeit. – Soweit zur Richtigstellung der Intention der Antragsteller.

Was Ihnen jedoch dabei entgangen sein muß, ist, daß die Ausnahme von der EU-Arbeitszeitrichtlinie für die österreichischen Bus- und LKW-Lenker ohnehin nicht relevant ist. In Österreich gelten aufgrund des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes strengere Regelungen für die Arbeitszeit und die Ruhezeit. Mit diesen Arbeitszeitregelungen haben wir in Österreich einen sehr hohen Sicherheitsstandard erreicht, was auch die offizielle Lenkerkontrollstatistik 1996 klar beweist. Bei insgesamt 355 000 kontrollierten Arbeitstagen wurde eine Übertretungsquote von nicht einmal 6 Prozent festgestellt.

Die Sozialpartner haben 1994 und 1996 alle Vorgaben des EG-Rechtes in sehr verantwortungsvoller Form umgesetzt. Dabei wurde sowohl dem Arbeitnehmerschutzbedürfnis als auch einer entsprechenden Flexibilität bei der Durchrechnung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, daß in Österreich bereits viele Regelungen der EG-Arbeitszeitrichtlinie auch für den Straßenverkehr gelten. Da auf europäischer Ebene keinerlei Vorschriften für den Straßenverkehr gegeben sind, setzen sich die Sozialpartner derzeit dafür ein, gemeinsame Arbeitszeitregelungen für diesen Bereich zu erzielen. Dazu gibt es auch bereits einen sehr konkreten Vorschlag des EU-Sozialministerrates.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich daher auch den Schluß ziehen, daß eine Erweiterung des Wochenendfahrverbotes am Samstag um zwei Stunden und am Sonntag um sieben Stunden nichts mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun hat. Im übrigen sieht die derzeit geltende Arbeitszeitregelung in Österreich eine der EG-Bestimmung entsprechende 45stündige Wochenendruhe vor.

Hohes Haus! Für mich sind diese heutigen Anträge symptomatisch für die derzeitige verkehrspolitische Diskussion. Da werden zum wiederholten Male Verkehrssicherheitsargumente und Sicherheitsstandards dazu mißbraucht, einseitig diskriminierende Maßnahmen gegen die LKW und damit auch gegen die Verkehrswirtschaft zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Da gibt es eine Verlängerung der Ferienreiseverordnung um einen Monat, eine existenzgefährdende neue Regelung bei den Gefahrguttransporten sowie die Tunnelverordnung. Nennen wir das Kind gleich beim Namen: Das ist ein offener Kampf – ich sage das sehr deutlich – gegen die betroffene Wirtschaft. Ich bin nicht bereit, diesen Kampf mitzutragen.

Wie bei der angesprochenen Ferienreiseverordnung, die ohne Begutachtungsverfahren der Sozialpartner und Bundesländer im Rundfunk verlautbart worden ist, wird auch im konkreten Entschließungsantrag ohne sachliche Grundlage und ohne die ökonomischen Auswirkungen zu berücksichtigen die wöchentliche Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert und damit quasi durch die Hintertüre die Viertagewoche eingeführt.

Meine Damen und Herren! Auch die Verlängerung des Wochenendfahrverbotes ist in keiner Weise durchdacht und schädigt die Wirtschaft schwerstens. Sie ist zudem nicht geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ganz im Gegenteil: Diese wird dadurch sogar erheblich verschlechtert!


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