Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 154

Es ist daher notwendig, das näher zu untersuchen, und vor allem muß man einmal die Leute entsprechend informieren.

Abschließend möchte ich im Sinne dieser Initiativen folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Informationen über GSM-Basisstationen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, das Telekommunikationsgesetz im Sinne folgender Vorschläge zu ändern:

Mobilfunkbasisstationen dürfen nur nach vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern, wie dies laut Schreiben vom 8. April 1998 von Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer von den privaten Mobiltelekommunikationsbetreibern gegenüber der Bundesregierung versichert wurde, errichtet werden.

Der Vorsorge-Grenzwert von Leistungsflußdichte 1 Milliwatt pro Quadatmeter der Salzburger Landessanitätsdirektion wird als österreichischer Grenzwert gesetzlich verankert, wie dies auch von der Konsultativtagung deutschsprachiger Organisationen in der Presseaussendung des Mediendienstes der österreichischen Ärztekammer" – hier spreche ich speziell auch für die Ärzte – "vom 2. Juli 1999 europaweit gefordert wird.

Den privaten Mobiltelekommunikationsbetreibern wird eine verpflichtende Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, da nationale wie internationale Versicherungen die Deckung des EMF-bedingten Gesundheitsrisikos explizit ausschließen." – Versicherungen schließen die Deckung aus! Da muß doch irgend etwas nicht ganz in Ordnung sein!

"Eine Verbesserung der Prüfung der EMV sowohl von Gerät zu Gerät als auch von Gerät zu Mensch muß vorgeschrieben werden, da diese zur Zeit entweder unzureichend (Störung medizinischer Geräte und Körperimplantate, Verkehrs- und Flugsicherheit, Probleme an Tankstellen, et cetera) oder aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten erst gar nicht vollzogen werden kann.

Die Erstellung eines bundesweiten Emissions- und Immissionskatasters (inkl. Mikro- und Indoor-Zellen) muß unverzüglich in Angriff genommen werden und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und den jeweiligen aktuellen Stand der Gesundheitsdebatte informiert werden."

*****

Meine Damen und Herren! Das ist bitter notwendig. In Linz wird bereits der letzte Punkt, ein Emissions- und Immissionskataster auf Gemeindeebene, pilotprojektartig vorangetrieben. Auf Bundesebene wäre es dringend notwendig, weil nicht einzusehen ist, daß das, was an Tankstellen verboten ist – und hier verweise ich auf einen internationalen Konzern, ich glaube, es ist BP, der an seinen Tankstellen das Handy-Telefonieren aus Sicherheitsgründen verbietet –, in Form von Sendemasten teilweise als völlig unbelastend für die Wohnbevölkerung hingenommen wird. Information ist und bleibt ein Grundrecht! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Moser soeben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstattung ist nicht gewünscht.


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