Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 164

Altlastensanierungsfall handelt. In diesem Bereich werden Geschäfte gemacht, und ich wittere das auch bei der Fischer-Deponie!

Ich möchte nicht mehr – und da habe ich in ein Wespennest gestochen; offensichtlich möchte man das verhindern –, als daß das Umweltbundesamt oder eine ähnliche Einrichtung das begleitend untersucht, weil es dabei um Geld der Steuerzahler geht.

Sie haben jetzt schon wieder einen verpfuschten Bescheid herausgegeben und versuchen, die Schuld dem Bund zuzuschieben, was absolut nicht richtig ist. Herr Rusy, von dem ich schon gesprochen habe, hat bereits angekündigt, deswegen könne es zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Kosten kommen, die jetzt schon auf 2 Milliarden Schilling geschätzt werden.

Herr Bundesminister! Ich möchte Sie wirklich bitten, im Einvernehmen mit dem Innenminister diesem eklatanten Fall, bei dem ich wirklich wieder nur Geschäftemacherei wittere, entgegenzutreten. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Da werden wir Sie ganz massiv unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

19.21

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Keppelmüller, Sie haben unter anderem ausgeführt, daß das einheitliche Umweltanlagenrecht deswegen gescheitert sei, weil es in drei VP-Ministerien hängengeblieben sei. Das ist nicht richtig, und Sie wissen das. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Dieses Anlagenrecht ist am 15. Juni von drei Ministern, nämlich von Minister Farnleitner, Minister Molterer und mir in die Regierung eingebracht worden. Betreffend dieses Anlagenrechtes herrschte Konsens mit der Wirtschaft. Es wäre ein sehr großer Schritt in Richtung eines wirklich umfassenden einheitlichen Umweltanlagenrechtes gewesen. Es war aber die sozialdemokratische Fraktion in der Bundesregierung, die diesem Vortrag von drei ÖVP-Ministerien nicht zustimmen konnte oder wollte – oder vielleicht beides. Also verdrehen Sie die Dinge nicht! (Ruf bei der SPÖ: Nennen Sie auch die Gründe, Herr Bundesminister! – Weitere Zwischenrufe.)

Es waren Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Keppelmüller, respektive Ihre Fraktionskollegen, die im Ministerrat am 15. Juni diesem Anlagenrecht die Zustimmung verweigert haben und damit jenen Zustand herbeigeführt haben, von dem Herr Abgeordneter Nußbaumer zu Recht gesagt hat, in mancherlei Beziehung gebe es nun eine kritische Situation, zum Beispiel durch die Direktumsetzung der UVP-Richtlinie und durch die Einzelfallprüfung, die in sehr vielen Fällen seit 14. März notwendig ist. Das ist nicht gut für den Standort Österreich. Das hätten wir vermeiden sollen und auch vermeiden können. Nun muß nach den Wahlen schnell das Notwendige getan werden.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Damit zum Tagesordnungspunkt, der eigentlich diskutiert wird, nämlich zur Basler Konvention. Diesbezüglich ist Einstimmigkeit festzustellen. Das ist erfreulich. Es ist dies ja das erste große Anti-Ökodumping-Abkommen, das es je gegeben hat. Ich freue mich, daß es nicht nur in dieser Frage, sondern auch in der Frage der Anti-Atompolitik der Bundesregierung und letztlich auch des Hohen Hauses am Schluß dieser Gesetzgebungsperiode nun wieder Einstimmigkeit gibt. Es ist erfreulich, daß es gelungen ist, das, was die Regierung an Politik formuliert hat, in geeigneter Form jetzt auch durch das Hohe Haus in einstimmiger Weise bestätigen zu lassen. Das ist ein gutes Zeichen für die Zusammenarbeit im Umweltausschuß.

Das ist heute die letzte Umweltdebatte in der laufenden Gesetzgebungsperiode. Auch von meiner Seite möchte ich dem Vorsitzenden des Umweltausschusses vor dem Plenum des Hohen Hauses, Herrn Abgeordnetem Schweitzer, meinen herzlichen Dank aussprechen. Vielen Dank auch für die drei Stunden. Wir werden das dann gemeinsam machen. Ich meine nicht die


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