Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 206

So sagt beispielsweise dieser Stuhlpfarrer, er sei deswegen gestern bei der Debatte persönlich anwesend gewesen, weil es dies erleichtere – ich zitiere –, "weitere Denunziationen, Lügen und Unwahrheiten im O-Ton unverzüglich einzuklagen"! (Abg. Schieder: Das ist aber eine ungefährliche Drohung, keine gefährliche Drohung!)

Und der persönliche Sekretär von Sozialministerin Hostasch – und Sie ist daraufhin nicht aufgestanden, um zu den betroffenen Abgeordneten ein Wort der Entschuldigung zu sagen –, dieser Herr Gerstbauer, sagt, er bringt deswegen eine Klage gegen Abgeordneten Steindl ein, damit Steindl weitere unwahre Tatsachenbehauptungen über Gerstbauer nicht verbreiten kann!

Ich sage für die ÖVP: Kein ÖVP-Abgeordneter wird sich von einem jener Leute, die ich soeben zitiert habe, oder von irgend jemand anderem mundtot machen lassen! (Beifall bei der ÖVP.) Steindl wird nicht kuschen! Kein ÖVP-Abgeordneter läßt sich in seiner politischen Arbeit etwas verbieten!

Dann kam gestern (Abg. Gaugg: Wann kommt ihr dann dazu?) – ich komme dazu – Klubobmann Kostelka heraus, wachelte mit dem roten Buch (Abg. Scheibner: Gestern seid ihr extra hier hereingerannt bei der Abstimmung! – Abg. Gaugg: Ihr fällt ja im Liegen um! Im Liegen fällt ihr um!), der Bundesverfassung, zitierte Artikel 57, oberlehrerhaft im Ton, und sagte: Aber, bitte sehr! Was soll denn das? Wir sind doch ohnedies alle miteinander immun!

Herr Klubobmann Kostelka! Ich habe immer gedacht, Sie seien ein ausgezeichneter Experte in Sachen Justiz (Abg. Gaugg: Ist er ja auch!), Verfassung, Strafgesetz und ähnliches. Haben Sie vielleicht, Herr Klubobmann Kostelka, in diesem Zusammenhang den § 251 Strafgesetzbuch gelesen? Ich zitiere, was darin im Zusammenhang mit "Nötigung" steht:

"Wer ein Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, der Bundesregierung, eines Landtags, einer Landesregierung des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs oder den Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, seine Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben," (Abg. Silhavy: Eine Klage ist keine gefährliche Drohung!) "ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und im Falle einer schweren Nötigung mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen." – (Abg. Schieder: Das war keine gefährliche Drohung! Das war ja eine ungefährliche Drohung!)

Herr Klubobmann Kostelka! Dies sei im Zusammenhang mit § 74 Strafgesetzbuch gesagt, der klar und deutlich von einer gefährlichen Drohung in diesem Zusammenhang spricht. (Abg. Gaugg: Die ÖVP ist unglaubwürdig!) Hören Sie mir zu! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Herr Präsident – und deshalb sage ich es ja klar und deutlich (Abg. Gaugg: Die ÖVP ist unglaubwürdig!) –, Sie haben als Präsident dieses Hauses auch eine Obsorgepflicht gegenüber den Abgeordneten. (Abg. Dr. Rasinger: Jawohl!) Ich verlange von Ihnen, daß Sie klagen, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens hat auch die Ministerin eine Obsorgepflicht, eine Aufsichtspflicht und damit auch eine Anzeigepflicht gegenüber ihrem Mitarbeiter. Sie ist dieser Pflicht nicht nachgekommen.

Ich sage daher zusammenfassend: Wir von der ÖVP haben festgestellt – und der Bericht des Rechnungshofunterausschusses hat es geklärt –: Die politische Verantwortung in diesem Zusammenhang liegt auf dem Tisch, sie ist evident und bekannt: Klima trägt sie! Hostasch trägt sie! (Abg. Scheibner: Aber reden wollt ihr nicht mit ihm! Gestern habt ihr zweimal dagegen gestimmt!) Daß der Untersuchungsausschuß deswegen obsolet ist, weil die politische Arbeit getan ist, das geben wir zu. Wir werden dem Untersuchungsausschuß nicht ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Gaugg, Haigermoser und Scheibner.) Nein! Denn der Herr Präsident wird seine Aufgabe wahrnehmen, und wir werden dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gaugg: Der Scharfrichter der ÖVP, Kiss, hat geurteilt!)

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