Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 31

das Gütesiegel "A" wie Austria geantwortet, das sei an und für sich alles in Ordnung, die Konsumenten kennen sich aus, und sie sollen halt Produkte mit dem AMA-Gütesiegel kaufen. (Die Rednerin hält ein Schriftstück mit dem rot-weiß-roten Gütesiegel und der Überschrift "Zeichen, Marke, Bezeichnung – Made in Austria" in die Höhe.)

Herr Bundesminister! Das ist wirklich zynisch, denn die österreichischen Konsumenten haben ein Anrecht darauf, daß in Produkten, auf denen dieses Zeichen steht, auf denen "Austria" oder "Made in Austria" steht, wirklich Österreich drinnen ist und daß sie nicht zu 50 Prozent aus nichtösterreichischen Rohstoffen bestehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist ein Betrug an den Konsumenten und ein Betrug an den Bauern! Die Vollversammlung der steirischen Landwirtschaftskammer hat einen einstimmigen Beschluß gefaßt, wonach dieses Gütesiegel "Qualität aus Österreich" nur mehr für Produkte verwendet werden darf, in denen zu 100 Prozent Rohstoffe aus Österreich enthalten sind, und wir von den Freiheitlichen werden nicht ruhen, bis dieser Konsumentenbetrug abgestellt ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zur Wasserrechtsgesetz-Novelle. Wir Freiheitlichen bringen folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl und Kollegen zur Regierungsvorlage 1199 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetz-Novelle 1998), in der Fassung des Ausschußberichtes, 1078 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1199 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 2078 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Die Ziffern 20 (§ 55b), 22 (§ 72 Abs. 4) und 56 (§ 116) werden gestrichen."

*****

Herr Bundesminister! Diese Wasserrechtsgesetz-Novelle, diese Änderung des Wasserrechtsgesetzes hat es wirklich in sich. Sie haben schon recht, es handelt sich dabei um eine EU-Anpassung, aber das ist eine EU-Anpassung, die es wirklich in sich hat, speziell der § 55b, und Sie wissen das, Herr Bundesminister.

Darin geht es um Programme im Rahmen der Europäischen Integration, und es heißt, daß Programme aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auszuarbeiten und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen sind.

Das hört sich zunächst ganz harmlos an. Wenn aber demnächst die Europäische Union, Herr Bundesminister ... (Bundesminister Mag. Molterer spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Wabl.) – Herr Kollege Wabl, seien Sie bitte so lieb und lassen Sie den Herrn Bundesminister zuhören! (Abg. Wabl begibt sich auf seinen Platz.) – Danke vielmals.

Herr Bundesminister! Diese Passage hört sich ganz harmlos an, aber sie hat es in sich. Wenn demnächst die Europäische Union zum Beispiel auf Anregung Spaniens oder Portugals die gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen als Programm beschließt, dann ist das nicht mehr harmlos, Herr Bundesminister.

Dadurch, mit diesem neuen § 55b, Abs. 1 und 2, verpflichten Sie sich, Herr Landwirtschaftsminister, dieses Programm, die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Wassers für Österreich, auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Der Bundesminister kann über Verordnungen jene Maßnahmen verfügen, die zur Erfüllung solcher Programme notwendig sind. Ich betone: Verordnungen! Es sind keine Gesetze mehr notwendig, das Parlament ist ausgeschaltet! Mit diesem § 55b, der


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