Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 90

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.05

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zwei kurze Bemerkungen zu dieser Regierungsvorlage. Thema Nummer 1: Wenn man ein Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umwandelt, bedeutet das, daß in Zukunft andere – unter Anführungszeichen – "Gesetze" für ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen gelten. Das hat auch Konsequenzen für die Mitarbeiter; das ist uns klar.

Besonders relevant dabei ist aber natürlich, wie vor allem der Übergang funktioniert, das heißt, für jene, die noch im alten System gekommen sind und jetzt in ein neues übergeleitet werden. Die Vorschläge, die uns vorgelegen sind, waren für die Mitarbeiter zum Teil auch hart. Herr Staatssekretär Ruttenstorfer hat aus seiner Sicht eine sehr ambitionierte Linie vorgegeben. Ich bin froh darüber, daß gerade in bezug auf den Versetzungsschutz, den Kollege Pendl angesprochen hat, mein Kollege Feurstein eine Regelung erreichen konnte, die da heißt: Versetzungsschutz bleibt Versetzungsschutz. Meine Damen und Herren! Das halte ich für unsere Fraktion fest. Das ist auch eine sinnvolle Maßnahme für die Mitarbeiter, die damals zur Post gekommen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Die zweite Bemerkung betrifft die Zukunft. Wir ändern heute das Poststrukturgesetz. Wenn man darüber redet, sieht man schon, welche Schatten vorausgeworfen werden, wenn es um die neue Struktur der Postämter geht. Es gibt ambitionierte Pläne, das Postämternetz in Österreich völlig zu verändern, und zwar in der Richtung, Basispostämter – zwei Drittel der Postämter sollen das einmal sein – einzuführen, die zukünftig sozusagen nur eine sehr eingeschränkte Dienstleistung übernehmen werden. Da höre ich schon im vorhinein, wie sich das abspielen wird.

Schritt Nummer eins wird sein, von den 2 200 Postämtern zwei Drittel zu Basispostämtern zu erklären, die Öffnungszeiten und die Dienstleistungen, die dort geboten werden, einzuschränken. Dann kommt Schritt zwei, daß man nämlich völlig überraschend feststellt, daß die Kundenfrequenz bei diesen Postämtern weniger geworden ist. Daraus folgt dann als Konsequenz der unmittelbare Schritt drei, daß man diese Postämter eigentlich schließen muß. Das ist eine Folge, mit der wir nicht einverstanden sind. Das darf ich in aller Klarheit hier sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Regionen in Österreich brauchen verschiedene Lebensnerven. Regionen haben auch öffentliche Lebensnerven. Diese werden Stück für Stück durch vielleicht begründbare Argumente einer Rationalisierung und Veränderung abgeschnitten, aber man darf mit dem Bade nicht das Kind ausgießen, wie es so schön heißt. Das scheint mir in diesem Fall durchaus ein Ansatzpunkt zu sein, den wir mitberücksichtigen müssen.

Die Postämter sind auch Lebensnerven der Regionen. Man darf sie nicht einfach "abkappen" und dabei übersehen, daß damit die Attraktivität des ländlichen Raumes Stück für Stück abnimmt. Es hat nicht nur der Ballungsraum eine Lebensberechtigung, sondern auch der ländliche Raum ist ein Wert an sich, den wir von der Österreichischen Volkspartei jedenfalls auch in Zukunft erhalten wollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und zwar gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2025 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich fest, daß das von der Bundesverfassung vorgesehene Anwesenheitsquorum gegeben ist.


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