Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 91

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies ist die Mehrheit.

Ich stelle abermals fest, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

12. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird (2064 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun Punkt 12 der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen daher sogleich zur Debatte.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.11

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Freiheitliche Partei wird der Änderung zum Telekommunikationsgesetz zustimmen. Wir sind der Auffassung, daß der Kernpunkt dieser Änderung, nämlich das Verbot unverlangter Bewerbungen per Internet beziehungsweise per E-Mail, eine höchst fällige beziehungsweise überfällige Maßnahme ist, und daß sozusagen einem Trend der Zeit ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden muß. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, der Konsument – das ist auch die konsumentenschützerische Seite dieses Punktes – kann sich in vielen Fällen nicht wehren, wenn er mit diesen Dingen überhäuft wird. Es kann nicht sein, daß ein Internet-Konsument, ein E-Mail-Konsument, der mit anderen kommuniziert, zum "Müllabfall" wird und dann, wenn er seine "Kiste" aufdreht, 20, 30, 50 Nachrichten findet, in denen er mit Angeboten überhäuft wird – bis hin zu abenteuerlichen Dingen.

Ich meine aber, Herr Bundesminister, daß dieses Gesetz, diese Änderung nur ein erster Schritt sein kann. Da ist jetzt einmal der Datenmistkübel, den man sozusagen versucht, in den Griff zu bekommen. In Zukunft, so glaube ich, bedarf es noch einer anderen oder mehrerer Maßnahmen, denn es ist bekannt, daß mit dem Datenverkehr natürlich leider auch sehr viel Mißbrauch betrieben wird. Die berühmten Cookies, Herr Bundesminister, sind jene Einrichtungen, mit denen ein Gerät, ein Computer identifiziert wird, und sie sorgen dann dafür, daß die Internet-Adressen, die E-Mail-Adressen im Cyberspace sozusagen herumschwirren, und dabei wird leider Gottes sehr viel Mißbrauch getrieben.

Ein unbeantworteter Punkt ist auch jener: Was tut man, wenn die ungewollte Werbung aus dem Ausland kommt? – Natürlich haben wir in Europa einen Gleichklang in der Gesetzgebung, aber die Welt besteht aus mehr als nur aus Europa. Aber dessen ungeachtet sollte es uns nicht daran hindern, dieses Gesetz jetzt zu beschließen. Es ist dies, wie gesagt, ein erster wichtiger Schritt, und so soll er auch aufgefaßt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.13


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