Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 119

Es gibt aber auch auf der anderen Seite Kritik, indem man sagt: Bitte schön, das regelt ja alles nur der freie, liberale Markt, da soll überhaupt nicht anders eingegriffen werden. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Wie lange gedenken Sie, an der gestellten Anfrage noch vorbeizureden?)

Ich glaube, diese Politik, die die Bundesregierung hier verfolgt, nämlich sich zu beidem zu bekennen – erstens zu Förderungen und Anreizen für die Unternehmen und die Wirtschaft und zweitens zu einem Sicherheitssystem in der Form, daß jeder Jugendliche einen Ausbildungsplatz bekommt –, ist durchaus erfolgreich, und das dürfen wir uns auch gemeinsam nicht schlechtmachen lassen, meine Damen und Herren. (Lebhafter Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Ich darf Ihnen nun zum ersten Teil Ihrer Frage, zur Frage der Postenbesetzungen und ähnlichem mehr, noch allgemein etwas sagen. Ich freue mich auch (Ruf bei den Freiheitlichen: Schon wieder!), daß ich hier Gelegenheit habe, eine Reform zu diskutieren, die mir persönlich ein sehr großes Anliegen war, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich dieses gemeinsam im Nationalrat beschlossene Fünfpunkteprogramm für Offenheit, Klarheit und Kontrolle.

Ich weiß, wie wichtig es ist – und ich sage das in aller Deutlichkeit –, daß der Staat dort, wo er einen beherrschenden Anteil an Unternehmen hat, seine Eigentümerverantwortung und seine Eigentümerrechte auch wahrzunehmen hat, und zwar in einer offenen und transparenten Form. Er kann sich nicht, wie das Dirndl vom Tanz, von seiner Eigentümerverantwortung verabschieden, ausgezeichnete Manager und ausgezeichnete Aufsichtsorgane einzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben dieses Fünfpunkteprogramm vorgelegt, und ich bin sehr froh darüber, daß es vor und auch während der parlamentarischen Bearbeitung ausführlich mit Personalberatern und anderen diskutiert und auch hier im Hohen Haus beschlossen wurde. Wir haben nun ein Gesetz, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, die Transparenz und Kontrolle absichert, und ich bin dem Hohen Hause auch sehr dankbar dafür, daß dieses mein Anliegen auch tatsächlich umgesetzt wurde. (Abg. Haigermoser: Weihnachten, Ostern und Pfingsten an einem Tag!)

Der Vollzug dieses Gesetzes liegt, wie bei allen anderen Gesetzen auch, natürlich bei den jeweiligen Unternehmensorganen. Diese fünf Punkt sind: lückenlose Ausschreibung aller Geschäftsführer- und Vorstandsfunktionen (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen – Abg. Scheibner: In den Banken auch?), moderne, leistungsorientierte Standardverträge für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, Festlegung marktgerechter Bezüge durch die Aufsichtsräte nach verpflichtenden nationalen und internationalen Branchenvergleichen, namentliche Veröffentlichung der verantwortlichen Entscheidungsträger und vollständige Offenlegung aller Einkommen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.

Mir würde es viel Freude bereiten, wenn dieses Gesetz, wenn diese fünf Punkte auch für die Vergabe in einem südlichen Bundesland zur Anwendung kämen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie und wir als Bundesregierung haben den gesetzlichen Rahmen für diese Offenheit, Klarheit und Transparenz vorgegeben, und ich bin überzeugt davon, daß die entsprechenden Organe diese Gesetze auch einhalten.

Was mich selbst betrifft, so wissen Sie, daß ich als Verstaatlichtenminister, sowohl was die Neustrukturierung, die Privatisierung der Verstaatlichten Industrie als auch die Postenbesetzungen angeht, sehr klar und professionell vorgegangen bin, Manager nach einen klaren System bestellt habe, und ich bin sicher, so wird heute in den Ministerien auch verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich jetzt zur Detailbeantwortung der einzelnen Fragen komme.

Ich darf die Fragen 1 bis 9 beantworten. (Rufe bei den Freiheitlichen: Hallo! He!) Die in diesen Fragen beinhalteten Behauptungen sind weder neu noch originell (Beifall bei der SPÖ), und sie


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