Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 120

werden auch durch fortdauernde Wiederholungen nicht richtiger. (Abg. Scheibner: Sagt dann Fischler die Unwahrheit?) Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber informieren, wie diese Nominierungsverfahren ablaufen.

Der Vertrag von Amsterdam sieht vor, daß die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die Persönlichkeiten, die sie zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigen, im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten benennen, und schließlich haben sich der Präsident und die übrigen Mitglieder der Kommission, die auf diese Weise benannt worden sind, als Kollegium dem Europäischen Parlament zu einem Zustimmungsvotum zu stellen.

Für die Ernennung des österreichischen Mitgliedes der Europäischen Kommission sieht die österreichische Bundesverfassung ein besonderes, insbesondere auch das Parlament maßgeblich beteiligendes Verfahren vor. Artikel 23c B-VG bestimmt, daß die Mitwirkung an dieser Ernennung der Bundesregierung obliegt, die dabei das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates herzustellen hat. Die Bundesregierung hat den Hauptausschuß des Nationalrates und den Bundespräsidenten gleichzeitig davon zu unterrichten, welche Personen sie zu ernennen beabsichtigt. Schließlich ist aufgrund der Bundesverfassung auch der Bundesrat über das nach diesem Verfahren namhaft gemachte Mitglied der Kommission zu unterrichten.

In der Praxis – und das geschah tatsächlich – werden auch schon vor der formalen Befassung des Hauptausschusses alle im Hauptausschuß vertretenen Parteien informiert, wie dies auch bei der Beratung der diesbezüglichen Regierungsvorlage gewünscht wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen also, daß die österreichische Bundesverfassung ein Verfahren für die Bestellung des österreichischen Kommissionsmitgliedes vorsieht, das eine Nominierung in einer transparenten Art und Weise auf breiter politischer Basis und unter maßgeblicher Einbeziehung des Parlaments sicherstellt.

Wie ich bereits berichtet habe, kommt im neuen Ernennungsverfahren aufgrund des Vertrages von Amsterdam auch dem designierten Präsidenten der Kommission ein maßgebliches Mitspracherecht zu.

Diese Verfahrensvorschriften gewähren meiner Ansicht nach die größtmögliche Sicherheit und Transparenz bei der Bestellung der gesamten Europäischen Kommission und insbesondere des österreichischen Mitgliedes.

Selbstverständlich haben wir in diesem Verfahren bei der neuerlichen Nominierung von Dr. Franz Fischler auf Punkt und Beistrich die rechtlichen Bestimmungen eingehalten, und Sie können davon ausgehen, daß das aufgrund dieses Verfahrens schließlich benannte österreichische Mitglied, nämlich Agrarkommissar Franz Fischler, die beste erzielbare Lösung für Österreich darstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich füge noch hinzu: Es ist schon der Wunsch eines kleinen Staates, ein möglichst interessantes und wichtiges Ressort zu bekommen. Wir haben eine gemeinsame Überlegung angestellt, wie wir am besten das Agrarressort für Österreich sicherstellen können (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen), weil wir ein wichtiges Ressort wollen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber eine Zeitlang haben Sie nein gesagt!)

Ich trete dafür ein, daß Österreich nicht ein unwichtiges Ressort bekommt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wußten, daß Franz Fischler ein akzeptierter Fachmann auf dem Agrargebiet ist. (Abg. Haigermoser: Das ist kabarettreif!) Es hat sich, wie ich glaube, sehr, sehr bewährt, daß Österreich diese Strategie, sich auf die Landwirtschaft zu konzentrieren, fortgesetzt hat und daß wir nicht signalisiert haben, uns mit jedem x-beliebigem Ressort zufriedenzugeben, denn das hat sichergestellt, daß Österreich ein wichtiges Ressort bekommt und einen guten Kommissar für dieses Ressort. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Haben Sie vergessen, was Sie den Journalisten gesagt haben? – Ruf bei den Freiheitlichen: Da applaudiert nicht einmal die ÖVP!) Ja, auch nicht beim "guten Kommissar". (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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