Präsident Dr. Heinz Fischer
(das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist der Herr Bundeskanzler! – Bitte.Bundeskanzler Mag. Viktor Klima (fortsetzend): Damit es Gelegenheit gibt, zu applaudieren, sage ich noch einmal, daß wir froh darüber sind, das Agrarressort zu haben – und einen guten Agrarkommissar Franz Fischler. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Fragen 10 und 11:
Erlauben Sie mir, klarzustellen, daß es schon aufgrund der unterschiedlichen Verfahren bei der Bestellung der Kommission – da war im wesentlichen Kommissionspräsident Prodi Taktgeber – und bei der Botschafterbestellung zwei unterschiedliche zeitliche Abläufe gab, und ich darf Ihnen auch sagen, daß dieses zeitliche Zusammentreffen der Bestellung von Franz Fischler mit dem "Botschafterpaket" schon aufgrund dieses Verfahrens für jeden ersichtlich nicht steuerbar war und ist. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Jung: Ach so! Zufällig! 29mal zufällig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten eine umfangreiche Botschafterliste zu besetzen, eine Botschafterliste, die 25 Leitungsfunktionen enthielt, die für Ende 1999 vorgesehen waren. (Abg. Jung: Teilweise!) Mein Begehren als Regierungschef war nichts anderes, als daß ich ersuchte, auch die vier Posten, die bereits Mitte des Jahres zu besetzen sind, in die Ausschreibung zu bringen und in das gesamte Beschlußpaket der Bundesregierung mit einzubeziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nichts anderes war mein Begehr.
Ich kann Ihnen das auch zeitlich sehr klar nachweisen: Nachdem die vier Posten, die mit 1. Juli 1999 zu besetzen sind – zum Beispiel Kopenhagen, Pretoria, Madrid und Brüssel –, ausgeschrieben worden sind und Mitte Juni, nach der Beratung der Vergabekommission, die Vorschläge vorgelegen sind, haben wir innerhalb von wenigen Tagen in der Bundesregierung die entsprechenden Beschlüsse gefaßt. Innerhalb von wenigen Tagen! Ich glaube, das war ein durchaus ordnungsgemäßes Vorhaben, in dem ich das erreicht habe, was ich wollte, daß nämlich alle Entscheidungsgrundlagen vorliegen, und nicht über jene Posten nicht entschieden wird, die gleich zu besetzen sind, aber über jene entschieden wird, die erst Ende des Jahres zu besetzen sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Frage 12:
In den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Transparenz bei der Stellenbesetzung fallen alle Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Ausschlaggebend ist der Beteiligungsanteil der öffentlichen Hand. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, an denen der Bund alleine oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 50 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt.
Der Umfang der betroffenen Unternehmen, an denen der Bund direkt beteiligt ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter Scheibner, ist zu groß, um sie alle hier anzuführen. Ich verweise daher auf die Beilage N "Amtsbehelf des Bundesfinanzgesetzes", in der alle Beteiligungen enthalten sind. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich zwei Stunden, um sie aufzuzählen.
Einer derartigen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gleichzuhalten.
Die Zuständigkeit des Rechnungshofes erstreckt sich auch auf Unternehmen jeder weiteren Stufe, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen. Das ist im Artikel 126b B-VG geregelt.
Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an Unternehmen fällt nicht ausschließlich in meine Zuständigkeit, wie diese Anfrage vermuten läßt, sondern ist nach dem Bundesministeriengesetz 1986 und anderen bundesgesetzlichen Bestimmungen auf mehrere Bundesministerien