Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 176

kommt, ist wirklich keine Kleinigkeit und kann man nicht so abtun, wie das mein Vorredner gemacht hat.

Ich freue mich auch darüber, daß wir ein wesentliches Problem der Wohnungseigentümer in dieser Novelle regeln konnten. Es kommt nämlich immer häufiger vor – in einem Fall aus Unvermögen, in manchen Fällen auch spekulativ aus Nichtwollen –, daß Miteigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen – sei es die Begleichung der Betriebskosten, seien es Zahlungen für den Erhaltungsfonds – gegenüber der Gemeinschaft nicht nachkommen. Da das Haus weiter in Schuß gehalten werden muß, da das Haus weiter erhalten werden muß, müssen die anderen einstweilen dafür aufkommen, weil es keinen "reichen Onkel aus Amerika" gibt, der das in der Zwischenzeit zahlen würde. Bis man auf den eigentlich Schuldigen zurückgreifen konnte, war der Eigentumsanteil meist weit überschuldet und vom Miteigentümer sonst auch nichts mehr zu holen.

Wir schaffen jetzt ein Vorzugspfandrecht, sodaß der, der seinen Verpflichtungen nachkommt, gegen den, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wirklich etwas in der Hand hat und letzen Endes die zahlenden Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft zu ihrem Geld kommen, wenn auch vielleicht mit etwas Verspätung. Aber die Position der Wohnungseigentümer wird damit wesentlich gestärkt.

Mehr möchte ich zum Inhalt dieser Novelle nicht sagen. Ich glaube, das, was ich gesagt habe, ist an sich Grund genug, sich darüber zu freuen und dieser Novelle die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich wäre es auch an der Zeit – und wir haben uns schon einmal in einer Entschließung, 1994, so etwas gewünscht; der Wunsch ist bisher nicht erfüllt worden –, daß es zu einer Harmonisierung des Wohnrechtes, zu einer Zusammenfassung der diversen Vorschriften kommt.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schwimmer, Eder, Dr. Maria Fekter, Doris Bures und Kollegen betreffend Rechtsbereinigung und Verbesserung des legistischen Standards des Wohnrechtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, unter Beiziehung von Vertretern der Wissenschaft und von Praktikern des Wohnrechts Beratungen zu einer Erneuerung dieses Rechtsgebiets, vor allem unter dem Aspekt der Rechtsbereinigung und der Verbesserung des legistischen Standards, einzuleiten und dem Nationalrat auf Basis der Beratungsergebnisse Vorschläge für eine Vereinfachung und Konsolidierung, besonders des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten auch des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts, für eine Verbesserung der legistischen Qualität und der Transparenz dieser Normen sowie für eine zeitliche Harmonisierung unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung der elementaren wohnrechtlichen Schutzinstrumentarien zu unterbreiten.

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Ich hoffe, es wird in der nächsten Legislaturperiode dazu kommen. Ich werde nicht mehr dabeisein, weil ich mich heute vom Hohen Hause verabschiede.

In den letzten Tagen ist einiges gesagt und auch einiges beklagt worden, was die Qualität der Arbeit in diesem Haus betrifft. Ich habe auch meine Meinung dazu, und ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Das hängt sehr stark von der einzelnen Abgeordneten, vom einzelnen Abgeordneten selbst ab. Ich habe mich dort, wo ich mich engagiert, wo ich mitgearbeitet habe, in den Ausschüssen, nie unter das Kuratel der Regierung oder unter die Vormundschaft der Sozialpartner oder von sonst irgend jemandem gestellt gefühlt, sondern habe auf die Materien, die


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