Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 178

das ist die stolze Regierung, das haben wir im Parlament beschlossen. – Das ist einfach zu spät und nicht ganz fair gegenüber der Bevölkerung.

Du sagst, du hast Wünsche gehabt. Ja, mein Gott, Wünsche an wen? Ihr seid ja die Regierungsparteien. Da sitzen ja angeblich lauter Freunde von euch. Ihr hättet das doch in diesen vier Jahren zustande bringen können. Dieser Ruf nach dem Weihnachtsmann ist nicht verständlich, wenn man selbst in der Regierung sitzt. Wärst du in der Opposition, wäre das etwas anderes. Wir können leider nur Wünsche äußern, weil wir keine Mehrheit haben. Das ist klar. Unsere Wünsche sind erlaubt, aber die Regierung hat zu regieren und hat Wünsche, die sie selbst hat und für vernünftig findet, zu realisieren, indem sie die entsprechenden Materien ins Haus bringt.

Nun zum Gesetz selbst. Meine Herren Minister! Da möchte ich Ihnen beiden klar sagen: Auch diese Novelle ist so unlesbar wie das gesamte Mietrecht. Am selben Tag, an dem man einen Entschließungsantrag einbringt, der darauf abzielt, das Mietrecht lesbarer zu gestalten, haben wir es mit einer Materie zu tun, die genauso unlesbar ist. Ich möchte jetzt gar nicht berichten, wie sie entstanden ist, wie sie über eine Regierungsvorlage sozusagen darübergestülpt wurde; diese Geschichten interessieren die Leute draußen nicht. (Abg. Dr. Graf: Das Mietrecht hat nicht so viele Paragraphen, das könnte man schon lesen! Vielleicht haben Sie es noch nicht gelesen! So schwer verständlich ist es nicht!)

Ja, ich weiß schon, daß man es lesen kann. Ich kann auch lesen, das habe ich schon gelernt, es ist nur schon 50 Jahre her. Das ist also nicht das Problem. Es geht nicht um die Lesbarkeit einer Geschichte oder eines Märchens, sondern darum, daß Gesetze so verständlich formuliert sein sollen, daß sie der Bürger auch versteht. Sie sind ja für den Bürger, lieber Kollege Graf. Das sollte sich auch bis zu dir schon herumgesprochen haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Gesetze haben ja einen Adressaten, nämlich den Bürger, die Institutionen, den sogenannten kleinen Mann, um den ihr euch immer solche Sorgen macht. Deshalb verstehe ich deinen Einwand nicht. Du muß zuerst denken und dann sprechen. Das ist ein Prinzip, an das man sich halten muß.

Meine Damen und Herren! Es gibt zweifelsfrei auch Vorteile und Verbesserungen durch diese Novelle. Es wird zu einer Senkung der Mieten kommen; aber dazu noch später. Aber dieses Gesetz betrifft nur einen Teil der gemeinnützigen Wohnungen. Die Mieten werden nicht ex tunc, sondern ex nunc gesenkt, und das ist auch unverständlich. Die Zinsenersparnis hätte man schon längst weitergeben müssen, und man hätte sie auch weitergeben können, auch heute noch. Das heißt, die günstigen Verträge haben die Wohnungsgenossenschaften längst schon abgeschlossen. Die Zinsen sind ja nicht plötzlich mit heutigem Tag gesunken. (Abg. Dr. Schwimmer: Darf ich einen Zwischenruf machen?) Ja, mach ihn, bitte! (Abg. Dr. Schwimmer: Jene Genossenschaften, soweit es nicht unter das Sonderwohnbaugesetz fällt, die schon früher günstigere Vereinbarungen schließen konnten, haben das auch weitergeben müssen! Das war schon das bisherige Recht!) Das sind ein, zwei!

Der Mieter sieht doch auf seinem Zettel nur die "nackte" Miete. Ich komme dann noch auf unseren eigenen Antrag zu sprechen, denn das ist ganz anders.

Ganz klar ist, es kommt zu einer Senkung der Mieten, das ist in Ordnung, die Kostenersparnis ist jetzt an den Mieter weiterzugeben, weil jetzt weniger Kosten anfallen, aber natürlich sollten die Sollzinsen ab dem Zeitpunkt an den Mieter weitergegeben werden, zu dem sie fallen, und das tun sie schon eine ganze Weile. Ich habe genug Schulden, daß ich weiß, seit wann Kreditzinsen fallen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. (Abg. Dr. Graf: Sie verwechseln Mietrecht mit Wohnrecht!) Ich weiß schon, das ist nicht so ein Problem.

Diese Wohnrechtsnovelle bringt auch zuwenig Markt. Unseres Erachtens sollte die Wohnung zumindest einmal jährlich zum Kauf angeboten werden, das sollte verbindlich sein. Es sollte sich dadurch auch eine Wirkung ergeben: Wenn die Wohnung nämlich nicht verkauft werden kann, wird sich vielleicht auch das Angebot verbessern. Das heißt, die Genossenschaft, der Anbieter, wird sich bemühen, möglichst gute Wohnungen zu erhalten, zu schaffen, wird eher Wohnungsverbesserungen durchführen, wenn er sie zum Verkauf anbieten muß.


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