Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 179

Diese Novelle bringt auch nicht eine entsprechende Senkung der Nebenkosten. Herr Minister, da bin ich mit Ihnen einer Meinung, daß man all diese Angelegenheiten wie Maklergebühren et cetera dem Markt überlassen soll. Dieser wird das selbst regeln, davor muß man sich nicht fürchten. In diesem Sinne war, glaube ich, Ihre Initiative gut, aber letztlich ist es doch mehr Initiative als tatsächliche Aktion.

Insgesamt sollten wir auf gesetzlicher Basis die gemeinnützigen Gesellschaften immer mehr den freien Bauträgern annähern. Und das hat mir jetzt auch Kollege Schwimmer bestätigt, wir haben es hier nämlich schon mit einem Angebotsüberschuß zu tun. Das heißt, es wäre wichtig, auch die Marktchancen gleich zu gestalten und nicht eine Gruppierung immer zu bevorzugen. Diese Entscheidung war in der Nachkriegszeit natürlich richtig. Damals sollten möglichst viele Wohnungen möglichst rasch entstehen. Das ist nunmehr erreicht, und daher sind manche Privilegien, die Gemeinnützige aus dieser Zeit haben, heute nicht mehr gerechtfertigt, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind. Dabei handelt es sich sozusagen nur mehr um Privilegienrelikte, die gegenüber den freien Anbietern einfach nicht fair sind. Und wenn man da Gleichheit herstellt, dann könnten sich auch die Preise der freien Anbieter und der Gemeinnützigen ein wenig einpendeln, dann wäre so manche Miete auch bei den freien Bauträgern etwas günstiger.

Diese Novelle bringt auch keine Förderung des Übergangs von Miete zu Eigentum.

Betreffend Darlehen wäre es ganz wichtig gewesen, daß den Mietern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die sie betreffenden Darlehensverträge eingeräumt wird. Da würde so mancher Mieter staunen, wie lange die gemeinnützige Genossenschaft schon günstiger fährt, als sie es ihm in Form der Miete verrechnet. Damit könnte man auch eine Gesamtstärkung der Mieter erreichen.

Diese Novelle bringt auch zuwenig Stärkung der Rechte der Genossenschaftsmitglieder. Das ist eine langjährige Forderung, denn die Mitglieder sind ja im großen und ganzen nur Statisten in der Genossenschaft. Sie haben ihren Beitrag zu zahlen und leben dann ihr bescheidenes genossenschaftliches Leben. Es wäre wichtig gewesen, diese ihre Rechte zu stärken, wenn man schon diesen Weg weitergehen will.

Auch die Problematik des Eintrittes der Lebensgefährten, und zwar unabhängig vom Geschlecht, ist wichtig. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karel Smolle und weiterer Abgeordneter zu TOP 16

In Artikel II wird nach Ziffer 2 folgende Ziffer 2a eingefügt:

"2a. Der § 14 Abs. 3 2. Satz lautet:

"Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung ist, wer unabhängig vom Geschlecht mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tode durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer Wirtschafts- und Haushaltsgemeinschaft gelebt hat."

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Meine Damen und Herren! Wir sehen nicht ein, warum das im Kleingartengesetz geht und hier nicht, und deshalb haben wir getrennte Abstimmung verlangt, weil wir sehen, daß hier doch ein mutiger Schritt gemacht wurde. Auch im StGB, im Strafrecht, ist ganz klar formuliert, wer zu den Angehörigen zu zählen ist: Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, werden wie Angehörige behandelt, Kinder und Enkel und so weiter. – Ich muß das nicht noch weiter vorlesen. Das ist geltendes Recht. Hier hätte man also auch einen mutigen Schritt setzen können.

In diesem Zusammenhang streiche ich die Bestimmung im Kleingartengesetz hervor. Da steht ganz klar: Unterpächter und so weiter eines Kleingartens kann nur entweder eine einzelne


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