Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 30

Arbeitsrecht haben wie Arbeiter und Angestellte. Aber da ist Ihre Gewerkschaft nicht so initiativ, da gibt es andere Strukturen. Jedenfalls: "Fair" ist es erst dann, wenn auch die Alleinerzieherinnen fair behandelt werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

9.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Frau Abgeordneten Schaffenrath ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

9.56

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn ein paar einleitende Bemerkungen zur Ausschußarbeit machen, weil wir ja an ihr aus ganz bestimmten Gründen nicht teilgenommen haben. (Abg. Koppler: Öllinger trägt den Sticker! Bravo!)

Diese Gründe dafür möchte ich Ihnen doch noch einmal kurz darlegen, weil sie sich auch am Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes demonstrieren lassen. Wir beschließen, um für Frauen einige Verbesserungen herbeizuführen, etliche Novellen im Bereich Mutterschutzgesetz, Eltern-Karenzurlaubsgesetz, Karenzgeldgesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz und Karenzurlaubsgeldgesetz. Fünf Gesetze sind notwendig, um ein paar Kleinigkeiten – es handelt sich nicht um die großen Verbesserungen oder um den großen Wurf – durchzubringen.

Meine Damen und Herren! Wir sollten eigentlich ein sechstes Gesetz beschließen – das ist nämlich notwendig! –, und zwar das "Karenzberaterinnengesetz", würde ich vorschlagen, weil durch die sehr komplexe Vernetzung der verschiedenen Gesetzesmaterien, um diese kleinen Veränderungen auf den Weg zu bringen, diese Gesetze für jene, für die sie gemacht werden, sicherlich nicht mehr lesbar sind. Wer soll das noch verstehen?!

Es gibt jede Menge an Ausnahmebestimmungen, in denen wieder auf andere Bestimmungen in anderen Gesetzen verwiesen wird. Das können Leute, die diese Ansprüche stellen wollen, nicht mehr nachvollziehen! (Abg. Koppler: Man kann sich ja beraten lassen!) Ich sage Ihnen, Kollege Koppler, der Beratungsaufwand wird ganz sicherlich steigen. Nur: Wer macht die Beratung? Wer bietet Beratung in diesen Fragen? (Abg. Koppler: Die Arbeiterkammern!) – Gut, die Arbeiterkammer. Das kann aber nicht der Sinn sein, daß jedesmal, wenn ein paar kleine Verbesserungen gemacht werden, der Beratungsaufwand immens steigt.

Ein Gesetz sollte doch so konstruiert sein, daß jene, die es betrifft – im gegenständlichen Fall in erster Linie die Frauen, aber auch schon etwas mehr auch die Männer –, es lesen und verstehen können und dann auch wissen, worum es geht. – Das ist aber bei diesen Gesetzen beziehungsweise Novellierungen nicht mehr möglich.

Das war ein Grund für unseren Auszug aus dem Ausschuß. Daneben gibt es noch viele andere Gründe, die anzuführen wären. Dabei geht es nicht nur um Abänderungsanträge, die in letzter Minute eingebracht wurden und die niemand von uns hier – auch Sie nicht – lesen und durcharbeiten konnte. Seien Sie doch ehrlich, niemand konnte das, wenn um 9.59 Uhr der Abänderungsantrag hereinkommt und um 10 Uhr die Ausschußsitzung beginnt. Das ist nicht möglich, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Reitsamer.)

Aber auch das ist nicht der einzige Grund neben dem schon vorher genannten.

Worauf ich aufmerksam machen wollte und jetzt noch einmal aufmerksam machen will, ist, daß es um etwas anderes geht: Es geht darum – nicht bei diesem Gesetz, sondern bei den anderen, die wir dann noch beschließen wollen –, daß die Parlamentarier, die diese Gesetze im Ausschuß beraten beziehungsweise beschließen sollen, nicht mehr von ihrem grundsätzlichen Recht auf Öffentlichkeit Gebrauch machen können. Die Öffentlichkeit, die Möglichkeit, auch Interessensgruppen zu informieren, mit ihnen beraten zu können, ist nicht mehr gegeben. Und dadurch, daß von Ministerien das Recht der Abgeordneten auf Initiativanträge mißbraucht wird,


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