Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 48

Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten überhaupt. Schieben wir auch den Versicherungen einen Riegel vor, geben wir ihnen nicht die Möglichkeit, mit einer harmlosen Unterschrift direkt bei Ärzten und Spitälern Einsicht in Krankengeschichten und Befunde zu nehmen! Dies muß ausschließlich den Patienten vorbehalten bleiben. Diese können ja die Daten, wenn sie wollen, weitergeben.

Seien wir vorsichtig mit Statistiken und Meldungen, insbesondere auch hinsichtlich der Krebsstatistik-Blätter, die ohne Wissen der Patienten – nicht anonymisiert, sondern mit vollem Namen, Geburtsdatum und Adresse – abgeliefert werden müssen. Diese Blätter sagen zwar über die Anzahl der Erkrankungen vielleicht etwas aus, sind aber epidemiologisch aufgrund fehlender Daten über Alkohol-, Nikotinmißbrauch und virale Erkrankungen insuffizient.

Wir Sozialdemokraten sind immer für den Fortschritt – daher auch für die Chipkarte. Wir werden uns aber auch mit nicht zeitgemäßen Gesetzen auseinandersetzen müssen, um diese zu ändern, einen Überwachungsstaat zu verhindern und die Privatsphäre des Individuums zu wahren. (Beifall bei der SPÖ.)

11.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

11.07

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin, es ist schade, daß ich kein Badge von der Ärztekammer habe, denn das könnte man heute hier einmal anwenden, und Sie könnten dann je nach Situation als wandelnde Litfaßsäule herumgehen.

Zur Chipkarte: Im Prinzip ist die Intention sehr gut, daß wir grundsätzlich einmal von der Abrechnung in der historischen Form, von der Papierform wegkommen und daß man mit der Philosophie aufhört, daß die Betriebe Kosten für etwas zu tragen haben, an dem sie eigentlich überhaupt nicht beteiligt sind.

Es war mir immer schleierhaft, warum nicht die Versicherungen selbst die Krankenscheine ausgestellt und den Versicherten übermittelt haben, so wie das manche Anstalten gemacht haben – manche Versicherungen haben das ja gemacht! –, und sozusagen den Nachweis mit den Versicherungsnehmern direkt abgewickelt haben. Warum man da die Arbeitgeber einschalten mußte und warum diese bestimmte Kosten dafür zu tragen hatten, war eigentlich nicht nachvollziehbar. Ich finde es sehr schade, daß man erst jetzt draufgekommen ist, daß man das ändern sollte. – Die Kosten für solche Nachweise sollten natürliche jene zu tragen haben, die davon profitieren, daß man sich bei ihnen versichert.

Grundsätzlich ist zu sagen, daß sich das Liberale Forum für eine Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung ausspricht. Das würde nämlich auch wesentlich mehr ändern als rein periphere Maßnahmen, so wie sie jetzt vorgesehen sind.

Ich habe aber dennoch Bedenken, weil einiges ganz lapidar in diesen ersten Gesetzentwurf hineingekommen ist, was eigentlich besorgniserregend sein sollte. In § 31a Absatz 3 Ziffer 3 steht zum Beispiel, daß auf den Chipkarten folgende Daten gespeichert werden: sonstige Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorgesehen ist. – Das heißt, es ist irgendwie unbeschränkt, was man da noch alles vorsehen kann – je nachdem, wie sich das Parlament zusammensetzt. Ich hoffe, daß man nie über die Daten wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Versicherung hinausgehen wird.

Aber es gibt noch andere Anmerkungen, die – wie ich "NEWS" entnehme – auch noch speicherbar wären: Strafregisterauszüge sind beispielsweise keine Personenstandsdaten und könnten somit auf der Chipkarte gespeichert werden. Ich finde, das ist sehr wohl besorgniserregend!

Es gibt auch das zu denken, was der Wiener Verfassungsexperte Professor Heinz Mayer sagt, der meint, man sollte das präziser formulieren, aus dem Wortlaut ergibt sich nicht eindeutig, was


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