Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 49

auf der Chipkarte gespeichert werden darf. – Wenn das ein Verfassungsexperte sagt, dann sollte man, wie ich meine, diese Bedenken wirklich ernst nehmen.

Es geht mir nicht darum, den Fortschritt zu verhindern, es geht mir nicht darum, Vereinfachungen nicht zu ermöglichen, sondern es geht mir um die Sicherheit von Daten. Ich habe mir erlaubt, selbst Abrechnungen elektronisch zu machen, und ich war eine der drei ersten Kolleginnen meiner Berufsgruppe, die gesagt bekommen haben, es habe bei meiner Abrechnung keine Probleme gegeben.

Ich habe das aber niemals online gemacht. Ich glaube, daß Online-Verbindungen zu Versicherungen ein großes Problem mit sich bringen. Das Problem besteht einerseits darin, daß Hacker ins System kommen können, und andererseits in der Gefahr, daß ein Virus übermittelt werden kann. Solange ich die Versicherungen beschicke, kann ich mich noch halbwegs vor Virusübertragungen schützen. Umgekehrt ist das nicht mehr möglich.

Ich habe es auf Anraten vieler EDV-Fachleute immer so gehandhabt, daß mein Computer in der Ordination keinen Internet-Zugang hat und nicht online geschaltet werden kann, einfach nur, um diese Schutzmechanismen aufrechtzuerhalten.

Aber gerade das wird jetzt im ersten Entwurf verhindert, weil es im § 31c Krankenscheinersatz im Punkt 3 wieder heißt:

"Nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Beistellung ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, die von ihm erbrachten Leistungen elektronisch unter Verwendung der dafür vorgesehenen Informationen aus dem ELSY abzurechnen." – Das heißt, daß meine Daten dann online transportiert werden. Genau das ist die Schwachstelle.

Ich glaube, man sollte das ernst nehmen. Ich finde, daß eine Online-Verbindung zu den sensibelsten Punkten gehört und daß man diese Art der Verbindung bei Daten, die Krankheiten umschreiben, bei Diagnosen verhindern sollte. Da sollte man wirklich andere Möglichkeiten nützen. Mit Disketten, dem Postweg oder einer unmittelbaren Überbringung sehe ich überhaupt keine Schwierigkeiten.

Sehen wir uns doch einmal an, wie die deutschen Versicherungen das machen. Ich habe eine deutsche Krankenversicherung (die Rednerin hält eine Karte in die Höhe), und das ist mein Versicherungsnachweis. Das ist eine simple Karte, ohne Magnetstreifen, ohne irgend etwas. Da steht darauf, daß ich dort versichert bin, daß die Versicherung garantiert, Krankenhauskosten im Rahmen der getroffenen Vereinbarung zu begleichen, daß folgende Versicherungsleistungen zu tragen sind, allgemeine Krankenhausleistungen zu 100 Prozent und so weiter. (Abg. Dr. Feurstein: Das habe ich in Österreich als Privatversicherter auch!)

Es ist wirklich bemerkenswert, daß eine deutsche Krankenversicherung – und das ist die größte Krankenversicherung in Deutschland – das Magnetstreifensystem für einen Nachweis, daß man bei ihr versichert ist, nicht braucht. Das ist doch interessant, oder?

Ich meine, wir hätten uns etwas anderes überlegen sollen. Es gibt ganz simple Liftkarten, die eine optische Anzeige ermöglichen. Wenn es grün leuchtet, dann kann man zum Beispiel durch eine Tür gehen, aber wenn es rot anzeigt, dann kann man nicht durch diese Tür gehen. Das heißt, man würde eine Karte einfach durch eine Maschine ziehen; leuchtet das Lamperl grün, dann zeigt das an, daß der Versicherungsnehmer versichert ist – man braucht nur die Schiliftbetreiber zu fragen, wie das funktioniert –, ist er nicht versichert, dann leuchtet das Lamperl rot. Das geht über einen Magnetstreifen, man erspart sich die ganze Chipkarte, und es hat genau denselben Effekt. Wenn der Versicherungsnehmer aus seiner Firma ausscheidet, dann wird dieser Streifen geändert, und damit hat es sich.

Die Kosten sind im überschaubaren Rahmen. Ich kann nicht sagen null, denn das wäre unfair. Aber das, was bei Schiliften funktioniert, könnte problemlos auch in puncto Chipkarten funktionieren beziehungsweise in puncto Versicherungsnachweis für die Krankenversicherung.


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