Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 50

Deshalb meine ich, wir sollten uns lieber nicht in ein Gesetz hineinschrauben, das eigentlich, so würde ich sagen, zu gefährlich ist. Würde das Gesetz ganz simpel und einfach sein, würde das Gesetz es uns ermöglichen, neue Technologien zu verwenden, die eben nicht durch Hacker gefährdet sind, bei denen eben keine Möglichkeit besteht, Viren in ein System zu bringen, dann wäre es etwas anderes. Aber wer ist dafür verantwortlich, wenn ich plötzlich einen Virus in meinem System habe und meine ganze EDV-Infrastruktur kaputt ist? Kann ich da die Sozialversicherung klagen? Welche soll ich dann überhaupt klagen? Kann ich das überhaupt nachweisen? – Im Regelfall kann man nämlich nicht nachweisen, woher der Virus kommt, und das wird zum großen Problem.

Ich habe selbst miterlebt, was es heißt, wenn bei einer EDV-Anlage ein großer Megacrash passiert, und wie viele Wochen es braucht, bis alles wieder geregelt ist, und welche Kosten das bedeutet. Bei dem vorliegenden Gesetz, so wie es jetzt formuliert ist, sehe ich eigentlich die Last bei den Ärzten liegen, und das finde ich einfach unfair. Sie sind im Prinzip dann die letzten. Auf der anderen Seite liegt die Last auch bei den Patienten, die nicht sicher sein können, daß ihre Daten nicht in Systeme eingespeist werden, die sie nicht einmal kontrollieren können, geschweige denn, daß sie überhaupt ein Einsichtsrecht haben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.15

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Wir haben gerade am Beispiel der Frau Abgeordneten Gredler gesehen, was man als Arzt nicht tun sollte: nämlich Patienten und Bürgern Angst machen, Angst vor dem Virus – vor dem Grippevirus ist sie okay, aber ein EDV-Virus im Zusammenhang mit der Chipkarte ist technisch gar nicht möglich.

Die Angst, daß die EDV zu unkontrollierten Datenweitergaben führt, ist unbegründet. Jeder weiß, daß die EDV ein Bestandteil unseres Lebens ist. Warum soll sie nicht auch ein Bestandteil der Medizin sein?

Die entscheidende Frage ist: Wie kann ich den Patienten vor einer unangemessenen Weitergabe von Daten schützen? – Dazu kann ich Ihnen sagen: Darüber haben sehr viele Ärzte nachgedacht, und es sind auch alle Bedenken ausgeräumt worden, sonst hätten die Ärzte – so dumm sind die Ärztevertreter auch nicht! – am Kammertag nicht einhellig zugestimmt. Es ist ein Vertrag, ein tauglicher Kompromiß zustande gekommen, den die Frau Ministerin auch in angenehmer, positiver Weise herbeigeführt hat.

Was ist diese Chipkarte? – Die Chipkarte ist weltweit – das sollten wir all jenen sagen, die sich mit der Chipkarte noch nicht befaßt haben – das derzeit innovativste Produkt. Ich wiederhole: weltweit das derzeit innovativste Produkt! Warum? – Die Amerikaner haben auf diesem Gebiet überhaupt nichts zusammengebracht, wahrscheinlich deshalb, weil es dort derart viele Versicherungsgesellschaften gibt, daß sie sich nicht auf ein System einigen konnten. (Zwischenruf des Abg. Gaugg.)

Die deutsche Versicherungskarte – wir haben sie gerade gesehen – ist eigentlich aus der EDV-Steinzeit. Sie können sie de facto wegwerfen, sie bringt nichts. Frankreich hat eine Insellösung vom Institut Pasteur, aber diese bringt auch nichts. Der Vorteil bei uns ist, daß wir einen Monopolanbieter haben, nämlich die Sozialversicherung, und da tut man sich leichter, ein solches Projekt einzuführen.

Es wird aber mit Sicherheit so sein – die Datenberge im Gesundheitsbereich sind derart groß –, daß der EDV-Einsatz kommen muß. Es gibt heute bereits eine Datenverwaltung von Röntgenbildern mittels EDV. Es gibt immer mehr Ärzte, und zwar in einem Westgefälle von Vorarlberg nach Wien, die die EDV nützen, ohne Angst zu haben. Frau Gredler, das findet ja alles schon statt!


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