Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 51

Die entscheidende Frage – und da finden Sie mich als Arzt natürlich auf der Seite des Patienten – lautet: Wie können wir den Patienten davor schützen, daß eines Tages irgendwo in der Zeitung steht, daß er AIDS oder irgendeine andere Krankheit hat, oder daß seine Daten im Sinne des Fortschritts der Medizin an irgendeine unberechtigte Stelle weitergegeben werden? Es könnte ja sein, daß er sich per Unterschrift dazu bereit erklärt, alle Daten einem anderen zur Verfügung zu stellen. Er meint vielleicht: Was ist denn schon dabei?, und er sieht die Konsequenzen nicht. Und plötzlich weiß irgend jemand – das könnte der Arbeitgeber, eine Zeitung oder eine private Versicherung sein – über seine Krankheiten Bescheid und könnte sagen: Aha, du hast AIDS, Diabetes, zu hohen Blutdruck, du bist Raucher – du bist ein höheres Risiko beziehungsweise ein nicht akzeptables Risiko.

Ich glaube, da müssen wir den Patienten vor einer gewissen Überforderung schützen – das ist die entscheidende Frage, und diese ist durch die Chipkarte eindeutig gelöst, und zwar so eindeutig, daß ich eigentlich gar nicht darüber reden müßte.

Ich finde es nicht fair, daß man sich hier zum Rednerpult stellt und Angst schürt, daß man sagt: Um Gottes Willen, was alles sein könnte! Genau diese Angst ist nicht berechtigt, weil diese Chipcard eine Schlüsselkarte ist, und Schlüsselkarte heißt, sie ist nichts anderes als ein elektronischer Krankenschein, der eventuell aufrüstbar ist.

Die Chipkarte ist jedoch nur unter drei Bedingungen aufrüstbar: erstens braucht man dazu eine zweite Karte – das ist ein Schutz –, zweitens braucht man noch einmal den Gesetzgeber dazu, und drittens braucht man, da das ein Gesamtvertrag zwischen Ärzten und Sozialversicherung ist, auch die Ärzte dazu. Ich glaube nicht, daß der Nationalrat in der kommenden Legislaturperiode so dumm sein wird, sich in dieser Frage über den Tisch ziehen zu lassen.

Ich glaube, der Fortschritt der Medizin, nämlich die genetischen Möglichkeiten der Untersuchung, wird uns noch so viele Probleme bringen, im positiven wie im negativen Sinn, daß man da sehr vorsichtig sein muß. Aber heute zu sagen: Wir machen jetzt gar nichts, wir stecken den Kopf in den Sand!, das kann ich nicht akzeptieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich komme zum Schluß. Das ist der bisherige Krankenschein (der Redner hält ein Krankenscheinformular in die Höhe), ein wirklich archaisches Instrument! – Pumberger, du lachst, aber es ist so! (Abg. Dr. Pumberger – ein Rezeptformular in die Höhe haltend –: Das ist ein Rezept! Das gibt es auch in Zukunft!) Und in Zukunft? – Das ist die Chipkarte. (Der Redner hält eine Chipkarte in die Höhe.)

Dazu, was wir im Bankenbereich schon haben, ohne daß die Welt untergegangen ist – dort sagt heute keiner, wir sollten alles ohne Kreditkarte machen –, könnten wir, glaube ich, die ersten Schritte doch auch wagen, ohne uns zu fürchten; die ersten Schritte, die noch dazu weltweit innovativ sind. (Abg. Gaugg: Aber ein kleiner Unterschied ist’s schon noch!) Denn: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Nürnberger: Doktor, da hast du recht!)

11.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Von der Rede des Abgeordneten Rasinger habe ich folgendes mitgenommen: Er glaubt; und er glaubt, daß vieles nicht kommen wird. Das zweite, was ich davon mitgenommen habe: wahnsinnig innovativ und toll!

Herr Abgeordneter Rasinger! Ich möchte nicht haben, daß die Chipkarte zu einer Glaubensfrage wird! Ich möchte nicht haben, daß Sie glauben können und dürfen, daß das Parlament in der nächsten Legislaturperiode möglicherweise etwas beschließen wird – glauben, ja! – oder nicht beschließen wird.


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