Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 52

Ich möchte, daß die Chipkarte sehr rational diskutiert wird, und diese Grundlage, finde ich, fehlt leider noch immer. Ich möchte deshalb, daß sie rational diskutiert wird, weil sie auch eine Kostenfrage ist. Und wenn allein die Kostenfrage diskutiert wird, kommt mir schon das Grausen.

Wir haben einen Gesetzgeber, der im Jahre 1996 beschließt: Wir wollen die Chipkarte sofort, per 1997! So stand es in der Entschließung. – Wir von den Grünen waren die einzigen – ich erinnere mich noch genau an diese Ausschußsitzung –, die gesagt haben: Alle Erfahrung weist darauf hin, daß die Einführung eines derartigen Chipkartensystems nicht innerhalb eines oder zweier Jahre bewältigbar ist, sondern mehrere Jahre in Anspruch nimmt. – Die Antwort darauf war: Nein, nein, wir machen das in Österreich ganz anders; ihr werdet schon sehen, 1997 haben wir die Chipkarte!

Herr Abgeordneter Rasinger! Punkt eins: Das ist keine Glaubensfrage, sondern beantwortbar. Es dauert seine Zeit, und es ist mit Problemen verbunden. Darauf haben wir aufmerksam gemacht – nicht rechthaberisch, nicht, daß wir recht haben wollten, sondern dahinter standen Erfahrungen aus anderen Ländern.

Punkt zwei: noch einmal zur Kostenfrage. Es hieß damals auch: Die Versicherten sollen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Was wissen wir darüber? – Die Arbeitgeberseite zahlt einen einmaligen Beitrag aus dem Insolvenzfonds. Das heißt, sie zahlt diesen Betrag gar nicht, sondern nimmt ihn aus einer gefüllten Kasse. 300 Millionen Schilling, und dann ist die Sache erledigt.

Jährliche Einsparungen von 400 Millionen bis 500 Millionen Schilling für die Arbeitgeber – okay, soll auch so sein, warum sollten sie sich nichts ersparen! Aber wer zahlt die Kosten: die jährlichen Kosten, die Einführungskosten? Wer zahlt sie? – Mit 300 Millionen Schilling sind sie nicht gezahlt.

Die Ärzte bekommen etwas vom Hauptverband, damit sie zustimmen. Das war die Debatte des letzten halben Jahres, die intensiv geführt wurde – okay, soll so sein. Aber wer zahlt? Der Hauptverband?

Eine Abgeordnete von der SPÖ, die Abgeordnete Pittermann, sagt dann: Von der Opposition werden doch immer neue Leistungen von der Krankenversicherung verlangt; ja wissen Sie denn nicht, daß die Krankenversicherung am Limit ist?

Also wer zahlt die Chipkarte? Der Hauptverband – aus welcher Tasche? – Aus jener der Versicherten, nehme ich an! Ob das jetzt die Chipkartengebühr wird als Ersatz für die Krankenscheingebühr – eine Absurdität sondergleichen! – oder ein höherer Krankenversicherungsbeitrag, ist egal. (Zwischenruf des Abg. Smolle.) Es zahlen das die Versicherten! Wer sonst?!

Damit ist die Entschließung aus dem Jahre 1996 in diesen wie auch in anderen Punkten bereits Makulatur.

Aber das ist immer noch nicht das Wesentliche, das ist nur die Kostenfrage. Auch sie soll keine Glaubensfrage, sondern klar beantwortbar sein. Das ist sie aber nach wie vor nicht, auch nicht durch die Vorlage der Regierung, die 56. ASVG-Novelle. Die Kostenfrage ist nicht beantwortet, sie bleibt eine Glaubensfrage! Wer, glauben Sie, wird es zahlen? (Abg. Motter: Die Versicherten werden zahlen!)

Herr Abgeordneter Rasinger! Sie stehen auf der Seite der Versicherten, sagen Sie, auf der Seite der Kunden, auf der Seite der Patienten. (Abg. Smolle: ... werden die Versicherten!) Wir werden uns anschauen, wie in der nächsten Gesetzgebungsperiode entschieden werden wird und wer die Chipkarte zahlen wird. Wer muß dafür aufkommen?

Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen der Abgeordneten Pittermann, weil sie so intensiv davon gesprochen hat, daß die Opposition immer etwas fordert: Ich erinnere daran, daß unter dem nächsten Tagesordnungspunkt der Wegfall des Selbstbehaltes in der Gewerblichen Sozialversicherung für mitversicherte Kinder beschlossen werden wird. Kostenersparnis für die Wirt


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