Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 53

schaft: 70 Millionen Schilling. Wer zahlt? (Abg. Donabauer: Für die Familie und für die Kinder! Das steht im Gesetz!)

Wer zahlt, Herr Kollege Verzetnitsch? Warum dieses Geschenk? – Überall werden Selbstbehalte eingeführt, und jeder weiß, daß Selbstbehalte ein unsoziales Instrument in der Krankenversicherung sind, aber bei den Selbständigen dürfen die Selbstbehalte wegfallen, ohne daß eine Debatte stattfindet? Ohne daß irgend jemand sagt: Moment – warum, weshalb, mit welcher Perspektive? – Das nur als Anmerkung.

Jetzt komme ich zum zweiten Punkt: zum Datenproblem, zum Informationsproblem. Sie kennen den Artikel darüber in "NEWS". Ich habe Ihnen am Dienstag im Rahmen des Datenschutzgesetzes schon vorgetragen, worin die Problematik besteht.

Das Datenschutzgesetz definiert, was sensible Daten sind. Sensible Daten sind Gesundheitsdaten, Daten über Gewerkschaftszugehörigkeit und politische Vergangenheit. Das sind aber beispielsweise nicht arbeitsmarktbezogene oder schülerbezogene Daten. Weder ist die Schülerlaufbahn geschützt, noch wäre beispielsweise eine "Fünfer"-Liste unter den sensiblen Daten geschützt.

Damit komme ich wieder auf das Protokoll aus dem Unterrichtsministerium zurück, wonach man im Jahre 1998 in Anwesenheit von Vertretern des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des AMS – das finde ich besonders pikant – darüber diskutierte, wie die Schülerlaufbahn über die Sozialversicherungsnummer und selbstverständlich – die wollten genauso innovativ sein wie Kollege Rasinger! – über eine Chipkarte erfaßt werden kann, wie also die Schülerlaufbahn persönlich erfaßt werden kann.

Wo Sie recht haben, haben Sie recht, Kollege Rasinger: Die Chipkarte ist eine wirklich sehr innovative Idee! Gerade unter der Voraussetzung, daß der Hauptverband sie in Österreich einführt, bedeutet das nichts anderes, als daß wir mit der Chipkarte für jede Person in Österreich ein universelles Identifikationsmerkmal zur Verfügung haben. Wenn man es geschickt anfängt, Herr Kollege Rasinger, kann man jede Person nicht nur über die Hauptverbandsdaten und über das, was schon jetzt gespeichert ist, verfolgen, identifizieren und Querverknüpfungen schaffen, sondern einiges vom "gläsernen Menschen" erreichen.

Die Chipkarte hat eine Eigenschaft, die keine andere Karte hat, auch nicht die Bankomatkarte oder ähnliche Karten, weil sie eben nicht universell sind: Die Sozialversicherungs-Chipkarte ist die einzige universelle Karte! Das ist natürlich toll, gleichzeitig ist es aber auch sehr verlockend, mit diesem Mittel wirklich den "gläsernen Menschen" auszubreiten und zu entwickeln.

Wenn ich im Datenschutzgesetz lese, was unter sensiblen Daten definiert ist und was nicht unter sensible Daten fällt, wenn ich dann die 56. ASVG-Novelle lese, in der steht, daß es die Möglichkeit gibt, auch noch sonstige "Daten, deren Speicherung bundesgesetzlich vorzusehen ist, aufzunehmen", und wenn ich überdies weiß, was an Verknüpfungen in dieser Hinsicht – im Unterrichtsministerium, durch das AMS oder durch irgendein anderes Ministerium – bereits angedacht worden ist, dann wird mir angst und bange, meine Damen und Herren! Dann sind wir dem "gläserenen Menschen" ein schönes Stück näher!

Da kann man immer noch sagen, daß das eine tolle und innovative Sache ist – aber es birgt enorm großes Gefahrenpotential in sich. Meine Damen und Herren! Darüber könnte man noch lange reden, aber ich möchte das nicht tun, weil Sie ohnehin fest entschlossen sind, diese Novelle zu verabschieden. Auf diese Gefahren wollten wir jedenfalls hinweisen, und das werden wir uns auch in Zukunft nicht nehmen lassen.

Ich möchte Ihnen noch etwas bekanntgeben. Wir bringen im Zusammenhang mit dieser Debatte auch einen unselbständigen Entschließungsantrag wieder ein, den wir bereits damals, im Jahre 1996 eingebracht haben. Ein paar von dessen Punkten sind sozusagen durch Zeitablauf erledigt, aber ein paar andere Punkte sind trotzdem noch sehr wesentlich.


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