Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 54

Ich lese Ihnen Auszüge aus diesem Antrag vor: Der Sozialminister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß ein Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Chipkarte folgende Forderungen berücksichtigt: Die Einführung der Chipkarte muß im ASVG geregelt werden. – Okay; aber die Kosten sind nicht geregelt.

Nur folgende Daten dürfen auf der Chipkarte gespeichert werden: Versicherungsnummer und somit Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus. – Da haben Sie leider mehr beschlossen.

Es darf technisch keine Möglichkeiten geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten für eine weitere Nutzung zu speichern. – Diese technischen Möglichkeiten gibt es.

Es dürfen keine Kosten für die Versicherten bei Ausstellung der Karte beziehungsweise bei Datenänderungen und Verlust entstehen. Gefordert wird die Kostenlosigkeit eines allfälligen Ausdruckes aller vorhandenen automationsunterstützt erfaßten Daten.

Nötig ist auch der Ausschluß jeglicher Verknüpfung mit anderen Dateien – das war das, was ich Ihnen vorgetragen habe –, zum Beispiel betreffend Steuern und Bankinstitute. Aber auch "Ministerien" wäre da einzusetzen.

Weitere Forderungen sind die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten von einer unabhängigen Stelle, um eine wirksame Kontrolle über die gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen zu gewährleisten, sowie: keine Erhöhung der Krankenversicherung oder sonstiger Sozialversicherungsbeiträge zur Kostendeckung der entsprechenden finanziellen Aufwendungen.

In seiner Tendenz ist dieser Antrag sehr klar: Wir sind nicht gegen eine Chipkarte, aber: Sie muß begrenzt bleiben, weil sie zwar ein sehr innovatives, jedoch auch ein sehr gefährliches Instrument in den Händen von Ministerien, Behörden oder privaten Institutionen ist, die natürlich ihre Möglichkeiten sehen, Daten zu verknüpfen und für sich zu entwickeln. Da steigen mir dann die Grausbirnen auf! (Beifall bei den Grünen.)

11.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Öllinger in seinen Grundzügen vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Der gesamte Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Chipkarte

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Sozialminister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß ein Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Chipkarte folgende Forderungen berücksichtigt:

die Einführung der Chipkarte muß im ASVG geregelt werden,

nur folgende Daten dürfen auf der Chipkarte gespeichert werden: Versicherungsnummer und somit Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus,

es darf technisch keine Möglichkeit geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten für eine weitere Nutzung zu speichern,

keine Kosten für die Versicherten bei Ausstellung der Karte beziehungsweise bei Datenänderungen und Verlust,

Kostenlosigkeit eines allfälligen Ausdruckes aller vorhandenen automationsunterstützt erfaßten Daten,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite