Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 55

Ausschluß jeglicher Verknüpfung mit anderen Dateien (zum Beispiel Steuern, Bankinstitute und so weiter),

Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten von einer unabhängigen Stelle, um eine wirksame Kontrolle über die gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen zu gewährleisten,

keine Erhöhung der Krankenversicherung oder sonstiger Sozialversicherungsbeiträge zur Kostendeckung der entsprechenden finanziellen Aufwendungen.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Nürnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

11.31

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vorredner haben zwei Ärztinnen und ein Arzt über die Einführung der Chipkarte gesprochen, die wir heute mit der 56. ASVG-Novelle beschließen werden. Erlauben Sie mir, dazu aus der Sicht eines Arbeitnehmervertreters kurz Stellung zu nehmen.

Vorweg: Herr Dr. Rasinger, ich gehe mit sehr weiten Teilen Ihrer Ausführungen konform. Ich bin froh darüber, daß es mit dem Gesamtvertrag im Rahmen des Hauptverbandes eine Einigung zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherungsträgern gibt.

Die Hauptfunktion der Chipkarte muß es sein, den Krankenschein zu ersetzen. Jene Daten, die heute bereits auf dem Krankenschein aufscheinen, werden auch in Zukunft aufscheinen. Es dürfen keinerlei andere Daten, wie Diagnose- und Gesundheitsdaten, Einkommens-, Vermögens- sowie Personenstandsdaten auf die Chipkarte aufgenommen werden.

Ich darf unterstreichen, was Sie auch bestätigt haben – für uns als Arbeitnehmervertreter war natürlich die erste Frage: Ist der Datenschutz gewährleistet? –: Der Datenschutz ist gewährleistet, weil die Chipkarte als Schlüsselkarte ausgestattet sein wird und nur zusammen mit der Berufskarte des Arztes funktionieren wird.

Lassen Sie mich Ihnen kurz die Vorteile der Chipkarte darlegen: Es wird kein lästiges Abholen des Krankenscheines im Lohnbüro durch den Versicherten mehr geben. Man wird einen Krankenschein, weil man die Chipkarte hat, auch bei plötzlicher Erkrankung in der Nacht oder zum Wochenende verfügbar haben. Die Chipkarte ist der Ausweis für die Inanspruchnahme von Kassenambulatorien. Es gibt kein Ausstellen der Krankenscheine durch den Dienstgeber mehr und somit eine jährliche Ersparnis für die P. T. Dienstgeber in Höhe von rund 500 Millionen Schilling. Gleichzeitig kommt es zum Wegfall der "Zettelwirtschaft" in der Sozialversicherung.

Ich unterstreiche das, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Rasinger: Es ist das eine wirklich sehr, sehr innovative Neuerung, die wir heute beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber auch folgendes sagen, da viele Redner ihre letzte Rede hier dazu genutzt haben, sich vom Parlament zu verabschieden. (Abg. Dr. Rasinger: Du auch?) Ich verabschiede mich nicht offiziell, weil ich wieder kandidieren werde. Ob ich ein Mandat bekommen werde, wird der Souverän, werden die Wählerinnen und Wähler entscheiden.

Lassen Sie mich trotzdem rückblickend einige Sätze vor allem zum Sozialbereich sagen. Diese Bundesregierung hat für die österreichische Bevölkerung hervorragendste Arbeit in weiten Bereichen geleistet; ich brauche gar nicht alles aufzuzählen, die Steuerreform und so weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich bin trotzdem – ich unterstreiche das – von einer sehr großen Enttäuschung geprägt, weil es nicht gelungen ist – obwohl es bereits im zweiten Regierungsübereinkommen steht –, für


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