Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 69

Hintergrund, und der Herr Präsident erteilt keinen einzigen Ruf zur Ordnung. (Abg. Silhavy: Und was ist mit dem Gaugg?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Gleich zur Sache. Sie sagen, der größte Vorteil ist, daß das lästige Manipulieren mit dem Krankenschein wegfällt, wenn die Chipkarte kommt. – Ich kann Ihnen folgendes sagen: Von den 42 Millionen Krankenscheinen, die derzeit pro Jahr ausgestellt werden – da sind auch die Überweisungsscheine, Sonntagsdienstscheine, Vertreterscheine, Nachtdienstscheine und vieles mehr dabei –, werden weiterhin nach wie vor etwa 25 bis 30 Millionen Krankenscheine erhalten bleiben. Jeder Arzt – 60 Prozent der Ärzte arbeiten noch nicht mit EDV, und auch in den nächsten fünf bis zehn Jahren wird sich daran nicht sehr viel ändern – muß sich jeden Krankenschein selbst ausstellen. Es wird nur die bürokratische Arbeit von den Betrieben in die Ordinationen verlagert, Herr Maderthaner. Der Verwaltungsaufwand in den Ordinationen wird erhöht, und die Zeit, die der Arzt für die Patienten zur Verfügung hat, wird weniger werden. Und das ist zum Nachteil für die Patienten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist auch ein wesentlicher Grund dafür, daß wir in der dritten Lesung dagegen stimmen werden.

Herr Kollege Maderthaner! Wenn Sie sagen, die Unternehmer sparen 440 Millionen Schilling pro Jahr für die Ausstellung von etwa 8 Millionen Krankenscheinen – mehr sind es nicht, die die Arbeitnehmer für ihre Mitversicherten pro Jahr brauchen, alles andere sind Vertreterscheine, Pensionistenscheine und vieles mehr –, dann müssen Sie für die Ausstellung eines einzelnen Krankenscheines in den Betrieben etwa 60 S berechnen. Ich glaube nicht, daß das soviel ausmacht. Da wird mit Zahlen operiert, die aus der Luft gegriffen sind, damit Sie rechtfertigen können, daß Sie aus den Taschen der Gewerbetreibenden, Ihrer Zwangsmitglieder in der Kammer, 300 Millionen Schilling abzwacken. Damit Sie das rechtfertigen können, sagen Sie ihnen, sie sparen sich 440 Millionen Schilling pro Jahr. Aber das stimmt ganz einfach nicht. Das sind Zahlen, die nicht belegt sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin! Von wegen Datenschutz. Ich habe hier den Artikel: "Chipcard für gläserne Schüler". Darin steht, daß die Chipkarte auch für das Schulwesen und für den Arbeitsmarkt zugänglich sein kann. Das hat auch schon Herr Kollege Öllinger gesagt. Wenn man aber eine Chipkarte mit einer Speicherkapazität von 64 MB einführt – das entspricht einer Kapazität, einem Volumen von 32 000 maschingeschriebenen Buchseiten –, aber tatsächlich nur Daten, die auf zwei Zeilen eines Rezeptformulars Platz haben, speichert – ich habe zufällig eines mit: Name, Adresse, Versicherungsnummer und Geburtsdatum stehen in zwei Zeilen –, dann muß doch noch irgend etwas geplant sein. (Abg. Dr. Graf: Da ist etwas im Busch!)

Daher steht eine Erweiterung, von der rote und schwarze Parteikollegen immer wieder sprechen, im Raum. Wie diese Erweiterung ausschauen wird, ob man den "gläsernen" Schüler, den "gläsernen" Patienten, den "gläsernen" Arbeitsmarkt realisieren wird, ob man medizinische Daten und vieles mehr darauf speichern wird, wird sich zeigen. Daher werden wir aus Vorsichtsgründen in der dritten Lesung diese Chipkarte ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstattung ist nicht verlangt worden.

Wir stimmen jetzt über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2002 der Beilagen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen haben dazu einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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