Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 75

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 2013 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1910 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum GSVG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

§ 281 Abs. 4b in der Fassung der Z 7 lautet:

"(4b) Personen, die im Jahr 1999 durch mindestens sechs Monate gemäß § 85 Abs. 2 lit. c in Verbindung mit Abs. 3 anstelle von Sachleistungen Anspruch auf die Gewährung von baren Leistungen haben und für die in der Zeit vom 1. Jänner 2000 bis längstens 31. Dezember 2001 auch nach anderen bundesgesetzlichen Vorschriften eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung begründet wird, haben weiterhin Anspruch auf die Gewährung von baren Leistungen, solange keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eintritt und unbeschadet der Bestimmungen des § 274 Abs. 4 die vollen Beiträge entrichtet werden. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist die Entrichtung eines Beitrages gemäß § 25a Abs. 4."

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Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Darüber hinaus gibt es noch die 23. Novelle zum BSVG, in der die Nebentätigkeiten, Bäuerinnenpensionen und dergleichen geregelt werden.

Aber es ist für mich, wie für so viele von uns, die zum letzten Mal in diesem Hause hier beim Rednerpult stehen, verlockend, noch einige persönliche Gedanken einzubringen. Wenn ich auch 40 Jahre lang dem Berufsstand der Lehrer angehört habe, so brauchen Sie sich keine Sorge zu machen, daß ich nun den Oberlehrer spielen werde. Das steht mir erstens nicht zu, paßt zweitens nicht zu meinem Naturell, und es wäre, glaube ich, drittens, wenn man viele Jahre diesem Hause angehört hat, das verfehlteste, jenen, die noch kommen beziehungsweise hier bleiben, im nachhinein gute Ratschläge erteilen zu wollen.

Meiner Überzeugung nach aber ist – und das paßt unmittelbar zu diesem Thema – der Sozialstaat Österreich eine Erfolgsgeschichte sondergleichen! Dieser Sozialstaat, aufbauend nicht nur auf ASVG, BSVG, GSVG, Pensionsrecht und dergleichen, erfordert meiner Meinung nach nicht den Blick zurück, sondern daß wir ihn erhalten, weiter ausbauen und – soweit das noch notwendig und möglich ist – verbessern.

Österreich hat eine einzigartige Stellung innerhalb Europas und der ganzen Welt erreicht; wer sich im europäischen Bereich umhört und umsieht, bekommt das immer wieder bestätigt. Als Kind der dreißiger Jahre, in denen es in Österreich 600 000 Arbeitslose gab – und das bei 1,3 Millionen Beschäftigten! –, weiß ich selbst genau, was es geheißen hat, daß etwa mein Vater – wir waren fünf Kinder! – nach der Arbeitslosigkeit "ausgesteuert" war. Diesen Begriff kennen die jüngeren Menschen heute gar nicht mehr; das war aber ein fürchterliches Urteil für all jene, die davon betroffen waren.

Heute haben wir Sicherheit nach innen und außen. Wir haben Pensionen, deren System im Jahre 1997 reformiert wurde. Als Seniorensprecher des Pensionistenverbandes und Abgeordneter dieses Parlamentes halte ich es für notwendig und wichtig, daß wir uns zum Umlageverfahren bekennen (Beifall bei der SPÖ) und alle anderen Überlegungen, die im Zusammen


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