Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 78

vorlagen nur einfach akzeptiert werden, würde sich der Parlamentarismus nicht in der Art und Weise artikulieren, wie dies der Fall sein soll. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe daher die Einwände, insbesondere jene des Kollegen Öllinger, nicht verstanden. Ich habe nicht verstanden, daß er nicht bereit war, über die Abänderungsanträge, auch über seine Abänderungsanträge, Entschließungsanträge und Selbständigen Anträge zu beraten und zu verhandeln. – Das zu diesem Punkt.

Mit den vorliegenden Novellen zu den Sozialversicherungsgesetzen schließen wir, so meine ich, ein Vorhaben ab, das im Jahre 1997 mit der Pensionsreform eingeleitet wurde. Ab 1. Jänner 2000 werden wir in vielen Bereichen der Sozialversicherung endgültig ein neues System haben, nämlich durch die vollständige Einführung der Bestimmungen für die neuen Selbständigen. Die Entwicklung Werkverträge/neue Selbständige wird abgeschlossen. Es werden noch Adaptierungen, die notwendig sind, um dieses System mit 1. Jänner 2000 voll wirksam werden zu lassen, geschaffen.

Ich begrüße das für den Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung, den Bereich der gewerblichen Sozialversicherung und auch im allgemeinen Sozialversicherungsrecht. Ich begrüße insbesondere – Frau Ministerin, ich möchte mich dafür bei Ihnen auch bedanken –, daß wir den freien Berufen, soweit sie eben in der Krankenversicherung das Opting-out wählen, erweiterte Möglichkeiten der freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und es wird damit auch einem Anliegen der freien Berufe weitgehend Rechnung getragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt weitere Verbesserungen – einige hat Kollege Seidinger bereits erwähnt –, ich möchte nur noch darauf hinweisen, daß es für Frauen in zwei Bereichen im Zusammenhang mit der Kindererziehung sehr wichtige Verbesserungen gibt. Es wird in Zukunft möglich sein, bei einer Neuberechnung der Berufsunfähigkeitspension, der Invaliditätspension anläßlich des Übertritts in die Alterspension die Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen, wenn sie nicht schon vorher am Stichtag berücksichtigt worden sind. Also: Berufsunfähigkeit, Invalidität schaden der Frau, der Mutter nicht mehr, auch in diesem Fall werden die Kindererziehungszeiten berücksichtigt.

Müttern mit behinderten Kindern – das ist ganz wichtig! – werden in Zukunft die Jahre der Betreuung, der Erziehung, der Pflege behinderter Kinder – die vollen Zeiten! –, als Beitragszeiten im Rahmen der freiwilligen, verbesserten Selbstversicherung angerechnet.

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß wir mit diesen Gesetzen eine Phase der Veränderung, der Erneuerung unseres Pensionssystems abschließen, die 1996/1997 begonnen wurde. Wir können sagen, daß die Maßnahmen gegriffen haben. Wir haben heute eine Krankenversicherung, die im Jahre 1998 einen Überschuß erzielt hat. Wir haben eine Pensionsversicherung mit einem der niedrigsten Bundeszuschüsse, die es jemals gab – im Jahr 1999 wird es voraussichtlich zu einem Bundeszuschuß zwischen 23 und 24 Prozent der gesamten Pensionsleistungen kommen; im Jahre 1986 waren es über 30 Prozent. Das bewirken die Maßnahmen, die wir gesetzt haben.

Wir haben natürlich auch die steigende Zahl der Neuzugänge in die Pension gebremst. Wir haben ein gutes System, denn wir müssen die Menschen nicht aus der gesetzlichen Sozialversicherung hinausdrängen, wie das jetzt zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Dort sagt man den Menschen: Ihr müßt selbst Lebensversicherungen abschließen, damit für euch gesorgt ist! Wir können sagen: Jawohl, unser gesetzliches Sozialversicherungssystem ist gesichert, ist gewährleistet, und zwar in allen Bereichen, meine Damen und Herren!

Ich verkenne nicht, daß es ein ganz wesentliches Verdienst der Frau Ministerin Hostasch ist, daß wir diesen Weg gegangen sind! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Eine klare Festlegung – ich möchte zu den Aussagen des Abgeordneten Nürnberger Stellung nehmen –: Wir von der ÖVP haben uns genauso wie die SPÖ dafür eingesetzt, daß die "Aktion Fairness", die Angleichung der Rechte der Arbeiter und der Angestellten in das Regierungs


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