Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 88

Der ÖGB hat sich schon längst von jener Unabhängigkeit entfernt, die er haben sollte. Er wird von Ihnen parteipolitisch mißbraucht! Das ist heute wieder zutage getreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich war im Jahre 1998 Vizepräsident der Tiroler Arbeiterkammer. Ich habe Anträge eingebracht, die einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff beinhaltet haben. Ich wollte immer wieder durchsetzen, daß es keinen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten geben soll. Und was hat die damalige Koalition in Tirol getan? – Sie haben unsere Anträge abgelehnt!

Heute wollen Sie um den Wähler buhlen – drei Monate vor der Nationalratswahl! Das wird Ihnen nicht gelingen, denn wir Freiheitlichen werden Ihnen das versalzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haller. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.48

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es wird heute eine große Zahl von Sozialversicherungsgesetzen novelliert. Aufgrund von Zeitmangel und der Überhäufung der Tagesordnung ist es der Opposition leider nicht möglich, auf alles einzugehen. Ja wir novellieren sogar das ASVG an einem Tag zweimal! Heute verabschieden wir die 56. ASVG-Novelle und die 57.!

Angesichts dieser Tatsachen hat der freiheitliche Entschließungsantrag, 1015, sehr wohl seine Berechtigung, Herr Kollege Donabauer, denn wir wollen endlich eine Neuregelung im Bereich der Sozialversicherung und der Sozialversicherungsanstalten. Aufgrund dieses Wustes von über 100 Novellierungen, die es bereits gegeben hat – es erfolgte allerdings keine Wiederverlautbarung –, und aufgrund von Querverweisen sonder Zahl ist es nämlich so, daß für den betroffenen Bürger die Sozialgesetzgebung überhaupt nicht mehr verständlich ist! Er kann sie nicht mehr verstehen und durchschauen. Und dieses Nicht-Verstehen-Können der Anordnungen des Gesetzgebers ist nach meinem Dafürhalten sogar verfassungswidrig.

Ich möchte jetzt kurz auf die 57. ASVG-Novelle eingehen. Für diese hat es zum Beispiel kein vollständiges Begutachtungsverfahren gegeben. Ruck, zuck und schnell, schnell mußte sie noch über die Bühne gebracht werden. Damit hat man etwas gemacht, was der Vorgangsweise bei den Bäuerinnen sehr ähnlich ist: Man hat in unfairer Art und Weise die Rahmenbedingungen für das Opting-out verändert – und verändert sie ständig weiter, obwohl die Betroffenen im GSVG im Vertrauen auf die österreichische Gesetzgebung bereits Entscheidungen treffen mußten. Genauso ist es den Bäuerinnen gegangen, liebe Kathi Horngacher.

Ich freue mich für dich, daß diese Bestimmung jetzt durchgegangen ist, aber man muß schon erwähnen, daß es genau die gleiche ÖVP war, die ab 1996 die Sparpakete geschnürt und Bedingungen geschaffen hat, wobei wir Freiheitlichen bereits im Jahre 1992 darauf hingewiesen haben, daß es dort Schwierigkeiten geben könnte, die dann auch tatsächlich eingetreten sind und wo man jetzt – endlich! – wieder nach Jahren Korrekturen anbringt. Also höchste Zeit! Ich bin auch froh darüber, aber das ist bestimmt kein Grund, daß sich die ÖVP in diesem Bereich ein Federl an den Hut zu stecken versucht.

Wir haben heute sehr wenig Zeit, wie ich schon gesagt habe, und dies tut mir sehr leid, weil ich noch sehr viel dazu zu sagen hätte. Nur noch folgendes: Die österreichische Sozialgesetzgebung ist nicht nur nicht sozial und nicht fair, wie Herr Kollege Öllinger gesagt hat, sie ist außerdem sehr unprofessionell – sonst wären diese ständigen Veränderungen nicht notwendig – und dadurch auch dermaßen unseriös, daß ich schon vermuten muß, daß Absicht und Methode dahinterstecken. Das tut mir für den österreichischen Bürger wirklich leid. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.52


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