Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 116

Wir tun das so lange, bis Sie nicht mehr lachen, sondern endlich erkennen, daß Sie zum Wohl des Bürgers und zum Wohl dieser Frauen nun endlich handeln müssen. Das, meine Damen und Herren, ist unsere Art der Oppositionspolitik. Und ich sage Ihnen eines: Freuen Sie sich mit uns auf die nächste Legislaturperiode! – Glück auf! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Marizzi: Super! Glück auf!)

15.33

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich bekanntgeben, daß Frau Abgeordnete Mag. Stoisits und Fraktion nach § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen zur Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die Vorfälle, die im Zuge einer versuchten Abschiebung zum Tod des Nigerianers Marcus Omofuma geführt haben, über die von den Behörden ausgeübte Praxis bei Verhängung und Durchführung von Schubhaft und über die von den Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Kriterien bei Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen.

Die Durchführung einer Debatte über die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses wurde nicht verlangt. Daher wird die Abstimmung über diesen Antrag nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung stattfinden.

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Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.34

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Povysil, ich habe natürlich nicht behauptet, daß sterile Frauen mit Fremdsamen plötzlich fruchtbar werden oder nicht mehr steril sind. Das bezog sich natürlich ausschließlich auf Fälle von Sterilität beim Mann, weil ich gefunden habe, bevor man eine Frau einer solchen IVF-Prozedur unterzieht, ist es klüger, eine Fremdsamenspende durchzuführen. Daß die Sterilität einer Frau damit nicht behebbar ist, müßte allen, die Medizin studiert haben, klar sein. (Abg. Fuchs: Nicht nur denen!) Das habe ich daher auch bei Ihnen erwartet. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Sehnlichst erwünschte Kinder nicht bekommen zu können, ist natürlich für viele Menschen eine große Härte, und sie setzen alles daran, sich diesen Wunsch zu erfüllen, genauso wie jene, die ungewollt schwanger werden, für die Kinder demnach eine Katastrophe bedeuten, auch bereit sind, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen, um diese ungewollten Kinder nicht zu bekommen.

Wir zahlen auch keine In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein, sondern es wird ein Fonds eingerichtet, mit dem 70 Prozent der Kosten der IVF übernommen werden. Das ist eine exzellente Lösung. Die Sterilität ist nach einem OGH-Urteil keine Krankheit, daher war auch die ausschließliche Kostenübernahme durch die Sozialversicherung nicht möglich. Das hat auch Herr Kollege Donabauer im Ausschuß deutlich klar gemacht. Es sind an diesem Fonds zu gleichen Teilen die Sozialversicherung und das Familienministerium beteiligt.

Sollten selbst 30 Prozent der Kosten für Personen mit Kinderwunsch zu hoch sein, so sind die Länder und Gemeinden gefordert, über Sozialfonds zu helfen. Wenn man aber bedenkt, welche finanziellen Voraussetzungen für eine Adoption nötig sind, dann muß man fragen, ob man Kinder wissentlich mit allen Anstrengungen für ein Leben oder eine Kindheit in Armut unbedingt zeugen soll.

Das unterschiedliche Alter von Mann und Frau entspricht keiner Diskriminierung, sondern leider den biologischen Gegebenheiten. Auch auf natürlichem Weg, ohne Sterilität, können nur mehr 2 Prozent der Frauen über 40 schwanger werden. Männer über 40 haben keine Fertilitäts


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