Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 119

zent der anfallenden Kosten zu übernehmen sind, und die restlichen 30 Prozent können beispielsweise durch Länder oder Gemeinden unter sozialen Gesichtspunkten aufgestockt werden.

Das heißt, daß unter Umständen bei einem solchen Procedere eine In-vitro-Fertilisierung in Hollabrunn eine andere Finanzierungsmöglichkeit hat als eine In-vitro-Fertilisierung ein paar Kilometer weiter, in Wien oder in Klosterneuburg. Das halte ich eigentlich für eine gefährliche Vorgangsweise: daß wir als Grundlage nicht die soziale Lage der Personen schlechthin heranziehen, sondern daß wir einfach der Willkür Tür und Tor öffnen, und das halte ich für keine gelungene Vorgangsweise.

Dann geht es weiter mit der Differenzierung, diesmal zwischen Mann und Frau. Man spricht davon, daß man die Finanzierung nur dann machen kann, wenn verschiedene Gesichtspunkte erfüllt sind, etwa in Fällen der Sterilität tubaren Ursprungs bei der Frau. Ich kenne Sterilität, die nicht tubaren Ursprungs ist und die man sehr wohl über eine In-vitro-Fertilisierung aufhebt. Diese Sterilität ist explizit ausgeschlossen. Ich meine, wenn schon, dann sollte man ein Gesetz machen, das diese Unfruchtbarkeit, die nicht tubaren Ursprungs, aber durch die Technologie überwindbar ist, auch mit einschließt. Das ist in dieser Vorlage aber explizit nicht der Fall.

Dann geht es weiter. Da heißt es: Der Zeitpunkt des Beginns eines Versuches der In-vitro-Fertilisierung bei einer Frau, die das 40. Lebensjahr, und bei einem Mann, der das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und so weiter. – Jetzt frage ich mich: Was ist die Grundlage für diesen Unterschied? Warum macht man die Grenze bei einer Frau mit 40 und bei einem Mann mit 50? – Man sagt, weil eine Frau mit 40 zu alt sei, um zu gebären. Das ist heutzutage nicht mehr wahr, das wissen wir alle.

Das heißt, man nimmt als Grundlage eigentlich das Alter der Eltern und sagt, ab einem gewissen Alter ist es nicht mehr sehr sinnvoll, überhaupt eine Elternschaft auf sich zu nehmen. Dann verstehe ich aber wiederum den Unterschied zwischen Mann und Frau nicht. Ist eine Frau mit 40 mental gleich alt wie ein Mann mit 50? – Nein, ich glaube nicht. Also ich möchte jetzt gerne wissen, warum man da so einen Unterschied macht, warum man nicht ein gleiches Alter für beide einführt und das jeweils nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft adaptiert. Es spricht überhaupt nichts dagegen, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Dann heißt es weiter: Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungen schließt für den Fonds – das ist die Finanzierungsmöglichkeit, die da geschaffen werden soll – mit Trägern von Krankenanstalten, die In-vitro-Fertilisationen durchführen, Verträge ab. – Das heißt, daß man, wenn man die In-vitro-Fertilisation nicht in einer Krankenanstalt durchführt, sie nicht über diesen Fonds finanziert bekommt.

Ich frage mich wirklich: Warum machen Sie da wieder Unterschiede? Das ist doch derselbe Prozeß! Sie wollen ja eigentlich über eine Hürde, die in einem menschlichen Körper vorhanden ist, hinweghelfen und eine Schwangerschaft ermöglichen. Warum unterscheiden Sie dann zwischen diesen technischen Möglichkeiten, die in einem Krankenhaus mit Vertrag durchgeführt werden und der technischen Möglichkeit, die vielleicht in einem anderen Institut getätigt wird?

Ich muß sagen, diese Ungleichheit ist durch nichts zu begründen. Ich glaube zwar, daß man im Grunde genommen einer Personengruppe helfen möchte, meine aber, daß das sicherlich nicht der richtige, der geeignete Weg ist. Sie machen Unterschiede beim Alter, Unterschiede bei den Krankenanstalten – wer finanziert wird und wer nicht –, und zu guter Letzt berücksichtigen Sie keine sozialen Gesichtspunkte. Ich halte das für kein gelungenes Gesetz, Frau Bundesministerin.

Ich weiß, daß Sie sich immer gerne zum Schluß zu Wort melden. Ich wollte Ihnen dazu noch etwas sagen. Vielleicht richten Sie das auch Ihren Kollegen in den Regierungsrängen aus. Kollege Dr. Ofner hat das auch immer wieder kritisiert.

Bei jedem Tagesordnungspunkt gehört das letzte Wort einem Abgeordneten dieses Hauses. Ich halte es wirklich für beachtenswert, daß die Bundesregierung das mit einer gewissen Konse


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