Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 122

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile ihm das Wort.

15.57

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Die letzte Sparrede, wieder ganz kurz.

Wir sind nicht prinzipiell gegen die In-vitro-Fertilisation auch auf Krankenschein, nur hätten wir uns klarere Regelungen und eine öffentliche Debatte darüber gewünscht. Wir hätten uns gewünscht, daß nicht ein unterschiedliches Alter für Mann und Frau festgelegt wird. Wir hätten uns Indikationen etwa für Querschnittgelähmte vorstellen können, wie sie Kollegin Haidlmayr immer wieder vorgeschlagen und auch beantragt hat.

Wir hätten uns vor allem gewünscht, daß es nicht in dieser Form zu der entsetzlichen Regelung kommt, wonach die In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein auf der einen Seite als Krankheit, auf der anderen Seite als familienpolitische Leistung betrachtet wird, sondern daß man hier auch noch über Spätfolgen diskutiert und diskutieren kann, bevor man eine derartige Regelung in Kraft setzt und bevor man riskiert, daß Frauen unter Druck gesetzt werden.

Das ist eigentlich alles, was ich dazu sagen möchte. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sommer. – Das war meine letzte Rede in dieser GP. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

15.58

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! In aller Kürze meine Stellungnahme zur In-vitro-Fertilisation.

Auch ich freue mich sehr darüber, daß uns gemeinsam ein wichtiges Stück Sozialgesetzgebung und ein wichtiges Stück in Richtung von – wie es Herr Abgeordneter Rasinger ausgedrückt hat – "mehr sozialer Wärme" in diesem Lande geglückt ist.

Egal, wie die Rechtssituation zum Zeitpunkt X ausgesehen hat oder vielleicht noch aussieht: Wenn es der erklärte politische Wille des Gesetzgebers ist – und das ist nun einmal der Fall –, die Krankenversicherung in geeigneter Form für künstliche Befruchtung aufkommen zu lassen, und wenn wir auf der anderen Seite selbstverständlich nicht contra legem agieren, dann ist das, glaube ich, nicht nur zulässig, sondern ein völlig normaler Zugang und Vorgang. So gesehen ist die Rechtsprechung des OGH eines, und unser Wille, die In-vitro-Fertilisation zu honorieren – jedenfalls zu 70 Prozent –, etwas anderes. Das wird heute über die Bühne gehen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Gredler – Sie sind jetzt leider nicht mehr im Saal. (Abg. Dr. Gredler – von einem Platz hinter den Sitzreihen aus –: Doch, hier bin ich!) Ich habe Sie in Ihrer Bank gesucht; jetzt habe ich Sie gefunden. Grüß Gott, Frau Abgeordnete!

Frau Ministerin Hostasch beziehungsweise das Sozialressort und wir haben es uns nicht einfach gemacht, sondern haben uns hinsichtlich der Fragen der Indikationseinschränkung – und das ist eine Einschränkung! –, aber auch hinsichtlich des notwendigen Alters, der gegebenen Altersgrenzen, strikt an die Vorgabe des Obersten Sanitätsrates gehalten respektive an eine Untergruppe, die von dort aus eingesetzt wurde – von Experten, die in diesem Fachgebiet ausgewiesen sind! (Abg. Fischl: Sind Sie schon der Gesundheitsminister?) Die Gesetzgebung entspricht daher dem derzeitigen Stand der Wissenschaft in Österreich.

Es ist auch Vorkehrung dafür getroffen worden, daß, wenn sich das weiterentwickelt – wenn es über die Indikationseinschränkung des Tubenverschlusses hinaus sinnvoll ist, eine solche Fertilisationshandlung zu refinanzieren, zu erstatten –, die Möglichkeit einer Weiterentwicklung auch gesetzlich gegeben ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite