Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 130

Abgeordneter Anton Leikam (fortsetzend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ist ein sehr wichtiger Schritt – ich möchte sagen: ein ganz großer Fortschritt – zur Bekämpfung der Kriminalität in unserem Lande.

Am 1. Mai 1993 haben wir das Sicherheitspolizeigesetz als das Grundgesetz hier im Parlament beschlossen, und es galt damals wirklich als ein Jahrhundertgesetz. (Abg. Dr. Graf: Das ist kein Jahrhundertgesetz!) Wir sind sehr froh darüber, daß es damals zu dieser Beschlußfassung gekommen ist, und heute gilt es, eine Reihe von Verbesserungen, und zwar für beide Seiten, sowohl für den Bürger als auch für den einzelnen Exekutivbeamten, mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz zu schaffen.

Wir haben es uns nicht leichtgemacht, Frau Kollegin Partik-Pablé, wenngleich ich zugeben muß, daß der sehr spät vorgelegte sehr umfangreiche Abänderungsantrag den Fraktionen vielleicht etwas früher hätte zur Verfügung gestellt werden können. (Abg. Scheibner: "Vielleicht" ist gut!) Das gebe ich gerne zu. Aber oberflächlich sind wir bei dieser Materie nicht vorgegangen, leicht haben wir es uns dabei nicht gemacht. Wir haben über ein Jahr lang darüber diskutiert und versucht, tatsächliche Verbesserungen in dieser Novelle unterzubringen. (Abg. Aumayr: Wer ist "wir"?)

Sie verlangen ja von uns immer, die Regierung solle arbeiten; das ist eine ständige Forderung Ihrerseits. Heute haben wir das x-mal gehört, vor allem vom Herrn Abgeordneten Gaugg, der dauernd gesagt hat: Na dafür seid Ihr ja in der Regierung! – Hier zeigen wir, daß wir in der Regierung sind, hier wollen wir arbeiten und haben eine gute Novelle vorgelegt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist kein Arbeiten: fünf Minuten vor Schluß!)

Eines muß schon klar sein: Wir können unserer Exekutive gute, zeitgemäße Unterkünfte geben, für eine leistungsbezogene Besoldung sorgen, die technische Ausrüstung, Fahrzeuge, Bewaffnung, alles, was sie brauchen, zur Verfügung stellen, und zwar alles nach neuestem, letztem Stand, aber wenn sie nicht die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hat, einzugreifen, dann ist sie trotzdem nicht in der Lage, ihren Aufgaben nachzukommen. Und diese rechtlichen Voraussetzungen wollen wir mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz schaffen beziehungsweise ausweiten.

Folgendes ist unglaublich wichtig: Der Exekutivbeamte, der es in seinem Dienst mit Leuten zu tun hat, die die Gesetze nicht achten, braucht keinen großen Spielraum, um seine Arbeit ausüben zu können. Was er braucht – und dafür sind wir verantwortlich –, sind klare Gesetze, nach denen er handeln kann, ja nach denen er handeln muß – und nicht nach seinem eigenen Gutdünken: der eine ein bißchen mehr, der andere ein bißchen weniger.

Daher brauchen wir diese Novelle, brauchen wir dieses Sicherheitspolizeigesetz. Es ist das doch eine beachtliche Novelle geworden, wenngleich auch ich es bedauere – und wahrscheinlich der Herr Bundesminister selbst –, daß die erweiterte Gefahrenerforschung nicht enthalten ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Jessas na! Das ist eine Armutserklärung!) Ich bin mir aber dessen sicher, daß diese erweiterte Gefahrenerforschung Teil einer neuerlichen Novelle sein wird, einer Novelle, die nicht allzu lange auf sich warten lassen kann. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Das hätten wir gerne noch gehabt, es war aber nicht möglich. (Abg. Dr. Graf: Warum war das nicht möglich?)

Aber mit der Einbeziehung der Gemeindewachkörper zum Beispiel in das Sicherheitspolizeigesetz sind wir einem großen Wunsch vieler österreichischer Gemeinden nachgekommen.

Wir haben die Einsetzung eines Menschenrechtsbeirates zunächst einmal als Verordnung; heute soll das im Gesetz verankert werden. Bezüglich dieses Menschenrechtsbeirates kann ich die Bedenken der Freiheitlichen Partei nicht teilen. Ich meine, es ist wichtig und notwendig, daß es diesen Beirat gibt, und es hat ja auch entsprechende Anerkennung von Amnesty International hiefür gegeben. So etwas gibt es in anderen europäischen Ländern in dieser Form noch nicht. Es stellt das jedenfalls einen Fortschritt für die Fremdenpolitik in unserem Lande dar.


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