Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 131

Es ist in dieser Novelle auch die Einführung eines Identitätsausweises enthalten. Wir haben die Vorschriften bezüglich Verhinderung von Gewalt in den Wohnungen verbessert. Wir haben da die Fristen von sieben auf zehn Tage verlängert. Es ist die sogenannte Schleierfahndung in dieser Novelle enthalten, die im Schengener Raum notwendig ist. Es gibt ergänzende Regelungen in bezug auf die Sicherheitsakademie. Die organisationsrechtlichen Regelungen sind sehr, sehr wichtig. Ich danke auch der freiheitlichen Fraktion für die Anerkennung in diesem Zusammenhang. Wir brauchen diese Sicherheitsakademie ganz dringend.

Und wir haben in dieser Novelle vor allem ganz klare Regeln für die DNA-Analysen, für die genetische Information, festgelegt.

Ich darf an dieser Stelle vielleicht noch ganz kurz verweilen, weil ich auch betonen möchte, daß wir nicht drübergefahren sind, daß wir es uns nicht leichtgemacht haben. Gerade das Hearing im Innenausschuß – mit Experten, die von allen Fraktionen genannt wurden – hat gezeigt, wie intensiv und ernst wir uns mit dieser Materie beschäftigt haben.

Ich war schließlich auch sehr froh darüber, daß wir diese Experten im Innenausschuß anhören konnten, denn diese waren sich – egal, von welcher Fraktion sie gekommen sind – letztendlich alle darin einig, daß die DNA-Analyse in der Kriminalitätsbekämpfung etwas ganz, ganz Wichtiges und Notwendiges ist, und daß man auf diese DNA-Analyse auf gar keinen Fall verzichten darf.

Meine Damen und Herren! Wenn wir also für einen ganz wichtigen Teil dieser Novelle so viel Anerkennung von den Experten bekommen haben – ich darf in diesem Zusammenhang nur Professor Scheitauer zitieren, der gemeint hat, daß diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz aus fachlicher Sicht ein ganz hervorragendes Gesetz geworden ist –, dann, so meine ich, sollten auch wir Abgeordneten uns der Meinung dieser Experten anschließen und einer guten, einer fortschrittlichen Gesetzesmaterie heute auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

16.34

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist schon bemerkenswert, wie deutlich – und ich bedanke mich geradezu dafür – Kollege Leikam heute angekündigt hat, daß die erweiterte Gefahrenerforschung selbstverständlich demnächst kommen wird.

Ich habe heute Gelegenheit gehabt, dazu gefragt zu werden, und habe auf die Frage, ob das jetzt abgewehrt ist, gesagt: Keine Spur, die kommt ganz bestimmt, denn das ist sozusagen das fehlende Schlußstein im Gewölbe des Konstrukts, daher werden sie darauf nicht verzichten können. Das hat eine gewisse Logik, und wenn man bestimmte polizeistaatliche Systeme entwickeln will, braucht man das. Das ist logisch. Nur damit Sie sehen, wir verstehen Ihre Philosophie perfekt, glauben aber, daß das genau die falsche Richtung ist; das werde ich heute noch erklären.

Ich bitte aber, nicht voreilige Schlüsse zu ziehen. Ich möchte an die Spitze folgende Bemerkung stellen: Jeder Staat braucht eine effiziente, wirkungsvolle, allerdings eine rechtstaatsgebundene Polizei, denn das Gewaltmonopol, das der Polizei anvertraut wird, setzt voraus, daß sie strengen Spielregeln unterworfen ist, daß ihre Handlungen nachvollziehbar und überprüfbar sind, auch wenn manchmal die Überprüfung in bestimmten Phasen nicht öffentlich sein kann. Das ist ganz logisch, denn das kann etwa verhindern, daß ein Fahndungserfolg eintritt. – All das ist sehr komplex, das stelle ich ganz eindeutig fest. Es ist für eine Demokratie unverzichtbar, das Gewaltmonopol in der Hand des Staates zu haben; das muß so sein.

Das heißt aber nicht die Beliebigkeit der Ausübung dieses Gewaltmonopols. Das heißt es sicherlich nicht. Ich halte das für ganz wesentlich, denn wenn wir haben wollen, daß unsere Polizei Unrecht bekämpft, Verbrechen verhindert oder aufklärt, dann kann es nicht sein, daß wir


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