Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 139

Wollen Sie sagen, daß es diese nicht gibt – oder was?) – Wenn soviel davon geredet wird, dann ist natürlich die Begehrlichkeit, was die Möglichkeiten der Polizei oder der Sicherheitsbehörden anlangt, auch eine größere. Und dieser Stimmung und dieser Begehrlichkeit wird Rechnung getragen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das hat aber nichts mit der erweiterten Gefahrenerforschung zu tun, die heute nicht zur Verhandlung steht, sondern das hat mit den restlichen Teilen des Sicherheitspolizeigesetzes zu tun, die meinem Dafürhalten nach mindestens genauso bedenklich sind und mindestens genauso die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – diese ist nämlich davon betroffen – verdienen wie das noch zur Verhandlung Stehende, was jetzt aufgrund des Ehestreits in der großen Koalition nicht zu regeln war, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich komme zum allerersten Punkt, zur DNA-Analyse. Kein vernünftiger Mensch würde heute – also zumindest war es im Innenausschuß so – sagen, daß die DNA-Analyse kein taugliches Mittel zur Verbrechensaufklärung sein kann. Das hat in diesem österreichischen Innenausschuß niemand behauptet. Aber es wird wieder einmal – wie so oft, wo es um taugliche Mittel geht – über das Ziel hinausgeschossen. (Abg. Kiss: Wer behauptet das? Wer sagt das?) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß mit der heutigen Regelung übers Ziel hinausgeschossen wird, das behauptet nicht die Terezija Stoisits, sondern das behauptet der österreichische Justizminister. (Abg. Kiss: Der war ja gar nicht dabei!)

Der österreichische Justizminister Dr. Michalek hat sich noch unmittelbar vor Ausschußbeginn an die Mitglieder des Innenausschusses gewandt und davor gewarnt, das so gesetzlich zu statuieren, wie es jetzt passieren soll, nämlich bei jedem gefährlichen Angriff – so steht das im Sicherheitspolizeigesetz – die Möglichkeit einer DNA-Analyse, das heißt eines Mundhöhlenabstriches einzuräumen, der ja die Voraussetzung dafür ist, die Analyse durchzuführen. Was ist ein "gefährlicher Angriff", meine sehr geehrten Damen und Herren? – Das Sicherheitspolizeigesetz regelt das ganz klar: Das Sicherheitspolizeigesetz versteht unter einem "gefährlichen Angriff" jede auch noch so geringfügige Straftat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Schwelle ist ganz eindeutig eine, die nicht akzeptabel ist, und darum hat der Herr Bundesminister für Justiz verlangt – und das schreibt er an den Vorsitzenden des Innenausschusses Anton Leikam –, daß man eine Mindestgrenze der Strafdrohung für die Anlaßtat vorsieht. Herr Bundesminister Schlögl, so schreibt der Justizminister, habe ihm das auch ausdrücklich zugestanden. Und der Justizminister schreibt weiters: Ich vertrete diesen Standpunkt weiterhin mit Nachdruck!

Das heißt jetzt, sozusagen untechnisch gesagt: Ein Vergehen ist kein Verbrechen, und deshalb ist es auszunehmen. Das jetzige Gesetz bietet bei jedem auch noch so geringfügigen Anlaß die Möglichkeit, den Tatverdächtigen in die DNA-Datei aufzunehmen. Das heißt, ein Ladendieb ist in der DNA-Datei erfaßt – für immer und ewig, sage ich; das sagt nicht Herr Bundesminister Michalek.

Und das ist ganz eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, denn das hat nichts mit Verbrechensaufklärung zu tun, das hat sozusagen mit einer pauschalen Verdächtigung, mit pauschalem Mißtrauen zu tun. Und aus diesem Grund – nicht was die Sache selbst betrifft – haben wir einen Abänderungsantrag formuliert, den ich dann zur Verlesung bringen möchte.

Zweite Bemerkung: Menschenrechtsbeirat. Ich habe dem, was Dr. Kier hier gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Der Herr Minister kann sich beraten lassen, von wem immer er will, aber den Eindruck in der Öffentlichkeit zu erwecken versuchen, das sei eine unabhängige Untersuchungskommission, ist absolut unlauter! – Das ist ein Gremium von honorigen Persönlichkeiten, die den Herrn Innenminister beraten und Empfehlungen an ihn richten werden – mehr ist das nicht! Von unabhängiger Untersuchungskommission, wie sie international verstanden wird, keine Rede.

Drittes Thema: Sicherheitsüberprüfung. Das ist wieder so eine Sache, wo über das Ziel hinausgeschossen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. In Hinkunft kann jeder private Unternehmer, jede Firma Menschen, die sich bei ihnen bewerben, von der STAPO ausschnüffeln


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