Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 141

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I

1. Z 20 entfällt.

2. In Z 21 entfallen die §§ 55a und 55b samt Überschriften; der § 55c wird zum § 55a.

3. Z 26 wird wie folgt abgeändert:

§ 67 Abs. 1 lautet:

"(1) Die DNA eines Menschen darf im Rahmen seiner erkennungsdienstlichen Behandlung nur ermittelt werden, wenn der Betroffene in Verdacht steht, ein Verbrechen oder eine strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit begangen zu haben und wenn im Hinblick auf diese Tat oder die Persönlichkeit des Betroffenen erwartet werden kann, dieser werde bei Begehung weiterer Verbrechen Spuren hinterlassen, die seine Wiedererkennung aufgrund der ermittelten genetischen Information ermöglichen würden."

4. Z 36 entfällt.

5. In Z 38 wird in Abs. 10 der Passus "bis 55c" durch den Passus "und 55a" ersetzt und entfällt in Abs. 11 "93a".

6. Z 40, das Inhaltsverzeichnis, wird wie folgt abgeändert:

§ 55a. Fälle der Sicherheitsüberprüfung und § 55b. Durchführung der Sicherheitsüberprüfung entfallen. § 55c wird zu § 55a; § 93a Regierungsinformation entfällt.

7. Artikel III entfällt.

8. Artikel VI entfällt.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen sind für eine Polizeireform jetzt, genau das ist nämlich das Gebot der Stunde! Wir sind dafür, daß der Polizeistaat abgebaut und nicht aufgebaut wird, wie Sie es mit dieser heutigen Gesetzesmaßnahme tun. Der Schutz der Privatsphäre, der Schutz der Grundrechte des einzelnen gehen über alles. Das wollen wir – und nicht mehr Polizeistaat! (Beifall bei den Grünen.)

17.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Beide Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Mag. Stoisits vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Ich erteile das Wort nun Herrn Abgeordneten Gaál mit einer Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

17.11

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Leikam, Kiss und Genossen einbringen, er liegt Ihnen ja bereits vor. Der Kernbereich umfaßt – lassen Sie mich das vortragen – folgendes:

Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, bewährte geeignete Opferschutzeinrichtungen vertraglich damit zu beauftragen, Menschen, die von Gewalt bedroht sind, zum Zwecke ihrer Beratung und immateriellen Unterstützung anzusprechen. – Da geht es also um die Interventionsstellen!


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