Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 146

diese Republik! (Abg. Kiss: ... nicht ein einziger Satz zum Gesetz!) Es ist ein ganz wichtiges Gesetz, über das Sie gelacht haben, und das in einer Art zustandegekommen ist, die in Wirklichkeit lächerlich war.

Sie machen, ja degradieren die Abgeordneten dieses Hauses durch diese Verhaltensweise zu Erfüllungsgehilfen der Regierung – und nicht zu freien Mandataren und Vertretern des Volkes! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Kiss: Kollege Jung, was haben Sie zum Sicherheitspolizeigesetz zu sagen?)

17.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt hat sich Herr Bundesminister Mag. Schlögl zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

17.23

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrten Damen und Herren! Wie es Herr Abgeordneter Kiss bereits richtigerweise gesagt hat, ist es so, daß das wieder eine typische Gesetzesvorlage des Innenministeriums ist, die von allen Seiten kritisiert wird – den einen ist es zu wenig weitgehend, den anderen geht es zu weit. Ich glaube deshalb, daß es richtig ist, daß dieses Gesetz in dieser Vorlage vorgelegt worden ist.

Und dieses Gesetz ist hier auch sehr ausführlich und sehr breit diskutiert worden. Es stimmt ja nicht, was die Freiheitliche Partei hier behauptet, daß das in der letzten Ausschußsitzung des Innenausschusses überfallsartig diskutiert worden ist. – Den ersten Entwurf habe ich bereits im September vergangenen Jahres vorgelegt, und seit September vergangenen Jahres wird diese Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sehr ausführlich und sehr breit diskutiert, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es hat darüber vor der Beschlußfassung im Ministerrat im Oktober vergangenen Jahres eine ausführliche Diskussion mit den verschiedenen politischen Parteien sowie innerhalb der einzelnen Ministerien gegeben, was auch zu einer Vielzahl von Veränderungen geführt hat. (Abg. Jung: Das war ja ein ganz anderes Gesetz!) Dann wurde dieses Gesetz im Ministerrat beschlossen und dem Parlament zugeleitet. Auch während der Zeit der Zuweisung hier im Parlament und des Liegens der Gesetzesvorlage hat es noch eine umfangreiche Diskussion darüber gegeben, sodaß ich wirklich sagen kann, daß diese heutige Vorlage sehr breit diskutiert worden ist, sehr vielen Änderungswünschen der Kritiker von allen Seiten entsprochen und diese in den Entwurf auch aufgenommen wurden.

Ich bin gerne dazu bereit, wenn Sie es wollen, aufzulisten, was alles bei dieser Gesetzesnovelle vom ursprünglichen Entwurf bis zu jenem, der heute vorliegt, verändert worden ist. (Abg. Jung: Das kann man doch nicht am letzten Tag vorlegen, Herr Minister!) – Bitte? (Abg. Jung: Das kann man doch nicht am letzten Tag vorlegen, sodaß die Abgeordneten ...!) Nein! Ich bin gerne bereit, Ihnen darzulegen, wie viele Veränderungen es in dieser Gesetzesvorlage gegeben hat.

Ich habe mich bemüht, sehr wohl auf die unterschiedlichen Meinungen in diesem Hause einzugehen, Bedenken anzuerkennen (Abg. Jung: Ja das nutzt ja nichts!), und ich habe diesen Bedenken sogar so weit Rechnung getragen, als zum Beispiel auch der Kritik mancher Experten des Innenausschusses Rechnung getragen worden ist und heute noch vom Abgeordneten Gaál ein Abänderungsantrag eingebracht worden ist, der auf Initiative der Experten im Ausschuß entstanden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weise daher entschieden zurück, daß diese Novelle überfallsartig beschlossen worden sei. Im Gegenteil: Es gab eine fast einjährige Diskussion über dieser Novelle, und ich glaube, es gibt kaum ein anderes Gesetz, in das so viele Änderungsvorstellungen der Oppositionsparteien eingebracht wurden, wie das gerade bei dieser Gesetzesnovelle der Fall ist.

Ebenso möchte ich klar zurückweisen, daß mit dieser Gesetzesnovelle die polizeilichen Befugnisse erweitert würden und der Rechtsstaat ausgehöhlt werde. – Das ist einfach falsch und unrichtig! Wir alle hier in diesem Hause, die Politik im Rahmen der parlamentarischen Parteien


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