machen, bekennen uns zum Rechtsstaat Österreich und zur Demokratie! Wir müssen uns daher auch zu einer Exekutive bekennen, die die gesetzliche Aufgabe hat, im Interesse der Sicherheit unseres Landes und der Bürgerinnen und Bürger auf rechtsstaatlicher Grundlage und unter demokratischer Kontrolle Sicherheitsarbeit in unserem Lande zu leisten.
Ich darf Ihnen versichern, daß ich als verantwortlicher Innenminister, daß alle Beamten meines Ressorts, aber auch meine politische Bewegung und der Koalitionspartner alles daran setzen, daß es nie zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates kommt. Ich werde einer allfälligen Aushöhlung des Rechtsstaates immer mit ganzer Kraft entgegentreten! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichische Exekutive ist ein wichtiger Teil des österreichischen Rechtssystems, die österreichische Exekutive ist die Säule unseres Rechtsstaates. Die österreichische Exekutive steht für Freiheit, für Sicherheit, für Gerechtigkeit und vor allem für die Einhaltung der Grundrechte und der Menschenrechte! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger.)
Ich darf Ihnen versichern, daß die vorliegende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz durch klare Regelungen von Schutz- und Kontrollmaßnahmen, vor allem in sensiblen Bereichen, die Rechtssicherheit in unserem Staate stärkt. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit dienen schlußendlich nicht nur der Verbrechensbekämpfung, sondern vor allem auch dem Schutz der Menschen in unserem Lande.
Die persönliche Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist meiner Überzeugung nach auch ein wichtiges Menschenrecht. Dem Rechtsverständnis der österreichischen Exekutive entspricht es, Menschenrechte zu schützen und Menschenrechte zu garantieren. In diesem Sinne agiert auch die österreichische Exekutive; mehr als 7,8 Millionen Amtshandlungen pro Jahr dokumentieren das sehr eindrucksvoll. Sie dokumentieren auch sehr eindrucksvoll, daß die österreichische Exekutive in höchstem Maße das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung genießt.
Natürlich gibt es immer wieder Amtshandlungen, die von Fehlern getragen sind, natürlich gibt es auch Amtshandlungen, bei denen es Übergriffe gibt, natürlich gibt es Amtshandlungen, die nicht mit meinem Verständnis von Polizei in Verbindung zu bringen sind. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, daß, wenn es solche Amtshandlungen gibt, mit der entsprechenden Konsequenz und auch mit entsprechender Härte gegen solche Beamte vorgegangen wird. Ich gehöre nicht zu jenen im Ministerium, die eine falsch verstandene Kameraderie decken. Im Gegenteil: Ich glaube, daß eine falsch verstandene Kameraderie mit großer Gefahr für die österreichische Exekutive verbunden ist und deshalb mit ganzer Kraft bekämpft werden muß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beinhaltet eine Vielzahl von Veränderungen. Die Abgeordneten haben bisher nur einige wenige angeführt. Ich möchte beispielsweise erwähnen, daß mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes die Gemeindewachkörper und ihre mehr als 1 500 Angehörigen in den einzelnen Bundesländern endlich in den Vollzug sicherheitspolizeilicher Angelegenheiten einbezogen werden – ein Anliegen, das seit vielen Jahren besteht und das nun endlich umgesetzt wird.
Weiters beinhaltet diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz die Einführung des Menschenrechtsbeirates. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kier und sehr geehrte Frau Abgeordnete Stoisits! Es war nie meine Aufgabe, mein Auftrag, ein unabhängiges Gremium zu schaffen. Ich habe nie behauptet, daß das mein Ziel sei. Es steht auch in keiner meiner Aussendungen, daß ich den Menschenrechtsbeirat als unabhängiges Gremium zur Feststellung von allfälligen oder tatsächlichen Mißbräuchen innerhalb der österreichischen Exekutive einsetzen möchte.
Das ist etwas, was Sie haben wollen – das akzeptiere ich –, aber ich habe das nie so gesehen. Meinem Verständnis nach hat die Aufgabe der unabhängigen Prüfung die österreichische Justiz. Der Menschenrechtsbeirat ist ein sachverständiges, ausgewogen zusammengesetztes und effizientes Gremium, das die Möglichkeit hat, durch unabhängige Sachverständige festzustellen, ob es allfällige Übergriffe der österreichischen Exekutive gegeben hat, und diese Übergriffe