Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 148

dann in der Öffentlichkeit auch entsprechend zu präsentieren. Diesem Gedanken entspricht der Menschenrechtsbeirat, wie er derzeit vorgesehen ist.

Er soll kein ständiger unabhängiger Untersuchungsausschuß sein – es wäre die Aufgabe des Parlaments, einen solchen einzusetzen –, sondern er ist ein Beratungsgremium des österreichischen Innenministers, des Innenministeriums, das die Möglichkeit hat, unabhängig, ohne Weisung zu agieren. Ich meine, das ist sehr wichtig und notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein die Zusammensetzung des Menschenrechtsbeirates zeigt ja schon, daß diese Unabhängigkeit gewahrt ist. Oder glauben Sie wirklich, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kier, daß sich Persönlichkeiten wie Universitätsdozent Holzinger, wie Universitätsprofessor Funk, wie Sektionschef Miklau, wie Mag. Walter Suntinger vom Ludwig Boltzmann-Institut, wie beispielsweise Monsignore Dr. Michael Wilhelm, wie Universitätsprofessor Benedek, Dr. Jesionek oder der Präsident der Vereinigung für Demokratie für Afrika am Gängelband des österreichischen Innenministers führen lassen? Das glauben Sie doch selbst nicht!

Der "Falter", eine Zeitschrift, die ohne Zweifel nicht in einem Naheverhältnis zum österreichischen Innenminister steht, hat geschrieben: Der Menschenrechtsbeirat wird ein Gremium sein, das ohne Zweifel sehr unbequem sein wird, ein Gremium, das die Aufgabe haben wird, die Arbeit der österreichischen Exekutive sehr genau zu kontrollieren.

Ich möchte noch erwähnen, was beispielsweise der Generalsekretär von Amnesty International, Heinz Patzelt, gesagt hat. Er bezeichnete den Menschenrechtsbeirat als einzigartig in Europa und als eine ganz, ganz große Chance für die Menschenrechte in unserem Lande. – Ich glaube, das sagt sehr wohl, wie wichtig dieser Menschenrechtsbeirat ist.

Wie schwierig es ist, Ihre Erwartungen zu erfüllen, zeigen wieder Ihre heutigen Ausführungen, in denen Sie mir, Herr Abgeordneter Kier, vorgeworfen haben, viel zu lange mit der Einsetzung des Menschenrechtsbeirates gewartet zu haben – vor fünf Jahren sei er bereits gefordert worden, sagten Sie. – Das stimmt nicht, Herr Abgeordneter Kier. Ich habe bereits vor mehr als eineinhalb Jahren die Einsetzung eines Menschenrechtsbeirates angekündigt, habe vor einem Dreivierteljahr die entsprechende Gesetzesnovelle betreffend den Menschenrechtsbeirat vorgelegt, und ich habe jetzt aufgrund der Ereignisse rund um den tragischen Tod eines Schubhäftlings auf dem Flug von Österreich nach Sofia versucht, vorläufig durch eine Verordnung den Menschenrechtsbeirat auf die Beine zu stellen, damit er mit seiner Arbeit beginnen kann. Mit der heutigen Beschlußfassung wird der Menschenrechtsbeirat seine entsprechende rechtliche Deckung haben.

Das, was Sie mir in einer Aussendung vorwerfen, stimmt also nicht, nämlich daß ich ein "gestörtes Verhältnis" zum Rechtsstaat und zur Verfassung hätte, daß der Menschenrechtsbeirat bereits vor der Beschlußfassung im Parlament eingesetzt worden wäre. – Es gibt eine entsprechende Verordnung – das heißt, ich habe rechtsstaatlich alles korrekt gemacht, und ich möchte diesen Vorwurf daher auch sehr deutlich zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.)

Die erweiterte Gefahrenerforschung ist so eine Sache. Ich möchte hier gar nicht ins Detail gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil ich über manches, was hier in der Plenardebatte im Parlament gesagt wurde, nur schmunzeln kann. Faktum ist, daß es hier in diesem Hohen Hause nicht sehr viele Interessenten gegeben hat, die für die erweiterte Gefahrenerforschung wirklich eingetreten sind. Ich sehe die Tatsache, daß es die erweiterte Gefahrenerforschung rechtlich nicht geben wird, mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Mit einem weinenden Auge deswegen, weil ich der Überzeugung bin, daß es notwendig und wichtig ist, die Arbeit von Staatsschutzorganen gesetzlich sehr, sehr klar zu regeln, alles daranzusetzen, daß es möglichst keinen rechtsfreien Raum gibt – zum Schutz der Beamten, die in diesem Bereich tätig sind, zum Schutz des Ministers, aber vor allem auch zum Schutz der österreichischen Bevölkerung.

Ich sehe, solange es die erweiterte Gefahrenerforschung in der Form, wie ich sie gesetzlich vorgeschlagen haben, gesetzlich nicht gibt, ein Risiko und einen möglichen rechtsfreien Raum.


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