Einberufung einer Tagung
Einberufung des Nationalrates zur außerordentlichen Tagung 2000 für 4. September 2000 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)
Einberufung des Nationalrates zur außerordentlichen Tagung 2000 für 4. September 2000 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)