Unzulässigkeit der gewählten Vorgangsweise in der Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung (245/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die Unzulässigkeit der vom Abg. Dr. Andreas Khol gewählten Vorgangsweise, in der Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung zu erklären, sie erübrige sich