Beantwortung einer mündlichen Zusatzfrage (377/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer, die Entscheidung über die Beantwortung einer nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehenden mündlichen Zusatzfrage dem befragten Bundesminister überlassen zu wollen, und

Nichtbeantwortung der Zusatzfrage durch den Bundesminister für Justiz wegen "allgemeiner Bekanntheit der Anwort"