Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 63

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bringen und zu sagen, dass die Anträge, die die Grünen eingebracht haben, sicherlich nicht immer nachvollziehbar sind.

Aber bevor ich mich nun mit den einzelnen Punkten des Antrages der Grünen betreffend Änderung des Asylgesetzes – weil mein Kollege über das Fremdenrecht gesprochen hat – auseinander setze, möchte ich aus meiner Sicht ganz klar sagen, dass es sich bei diesen Vorschlägen nicht nur um eine Änderung des Asylgesetzes handelt, sondern dass das vielmehr eine völlige Umkehr der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aus dieser Sicht möchte ich auch diese Anträge heute betrachten.

Nun zu den einzelnen Punkten dieses Antrages. Der erste Punkt betrifft die Erweiterung der Drittlandsicherheit. Im Asylgesetz 1997 wurde die Drittlandsicherheit neu formuliert. Es wurde dazumal bewusst die gegenwartsbezogene Betrachtungsweise eingeführt. Da kommt es darauf an, ob der Fremde in einem dritten Staat vor Verfolgung sicher war. Diese Regelung haben wir bei der seinerzeitigen Beschlussfassung begrüßt, und das tun wir auch heute noch.

Der Antrag der Grünen geht aber überdies davon aus, dass die Drittlandsicherheit nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Drittstaat die ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, dass der Asylwerber einreisen kann. Meine Damen und Herren von den Grünen, sind Sie sich bewusst, was das bedeuten würde? – Das würde bedeuten, dass Österreich die Hauptlast der Asylwerber zu tragen hätte, weil Österreich das erste Eintrittsland in die Europäische Union von Osten her ist. Es kann mit Sicherheit nicht sein, dass wir die Hauptlast der Asylwerber zu tragen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Schauen wir uns einmal die Steigerungen – die Steigerungen, die wir jetzt schon haben – bei den Asylanträgen an. Im September 1998 hatten wir 13 805 Anträge, im September 1999 bereits 15 261 Asylanträge, also innerhalb eines Jahres ohnehin schon eine gewaltige Steigerung. Wenn wir nun den von den Grünen gewünschten Regelungen entsprechen würden, wäre nochmals mit einer zusätzlichen Steigerung von Asylanträgen zu rechnen. Das ist für unser Land zweifellos nicht vertretbar.

Zum zweiten Punkt, der Neuschaffung der Kriterien für eine offensichtliche Begründetheit: Das geltende Asylgesetz enthält eine Bestimmung über offensichtlich unbegründete Asylanträge, und die Grünen schlagen nun eine Formulierung dafür vor, wann ein Asylantrag als offenbar begründet anzusehen ist. Vorgesehen wäre laut Vorschlag der Grünen, dass als Verfolgungskriterium zum Beispiel auch eine homosexuelle Neigung anzusehen ist und dass ein solcher Antrag als offenbar begründet anzusehen ist. – Das würde bedeuten, dass, wenn jemand in einem Staat wegen seiner homosexuellen Neigung verfolgt wird, diesem Antrag automatisch Recht gegeben werden muss und dass wir diese Asylwerber hier in Österreich haben. Das kann mit Sicherheit ebenfalls nicht sein, das vertrete ich nicht mit. (Abg. Mag. Stoisits: Warum nicht? Aber dann sagen Sie, warum nicht!)

Der dritte Punkt betrifft die Erweiterung der Verfahrensvorschriften. Vorschlag der Grünen ist, dass bei Zweifeln an der angegebenen Verfolgung ein medizinisches oder psychologisches Gutachten eingeholt werden muss. Dieser Vorschlag würde eine gewaltige Verzögerung der Verfahren bedeuten und würde darüber hinaus auch zu einer gewaltigen Kostensteigerung führen. Das lehne ich ebenfalls ab.

Der nächste Punkt ist Asyl an der Grenze. Die Grünen verlangen eine Abschaffung der Zurückweisungsmöglichkeit, wenn der Asylwerber bereits in einem anderen Staat vor Verfolgung sicher war. Selbst bei Zurückweisung in bereits entschiedener Sache – wenn dem Asylwerber die Flüchtlingseigenschaft versagt wurde – soll laut Vorschlag der Grünen die Zurückweisung entfallen und die Einreise nicht verweigert werden. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einem weiteren Ansteigen von Asylanträgen führen. Das ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Der fünfte und letzte Punkt betrifft die Flüchtlingsberater. Hier gehen die Grünen vom System der Unterstützung karitativer Organisationen, die die Flüchtlingsberatung bis jetzt durchgeführt und zweifellos hervorragende Arbeit geleistet haben, ab und fordern die Bestellung eines


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