Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 67

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Das ist eine Summe, die budgetrelevant ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese doppelbödige Vorgangsweise, dieser Schritt mit doppeltem Boden – man lässt die Leute herein, man ist "menschlich", aber wenn sie hier sind, lässt man sie nicht arbeiten; gleichzeitig verzichtet man auf zweistellige Milliardenbeträge! –, in diesem Zusammenhang förderlich sein soll. Wir haben damit begonnen, aber wir hören das auch schon von anderen Seiten: Wir sind für die Integration, und erst dann kann man wieder über Neuzuwanderung reden.

Entweder wir sind restriktiv an der Grenze, oder wir sind es nicht, lassen die Leute herein und lassen sie arbeiten. Aber ein bisschen von dem einen und ein bisschen von dem anderen, das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise die Anträge 7/A und 8/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 14/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 62/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 166/1998, das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 69/1998, und das Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1998, geändert werden

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es passt ja eigentlich in der Abfolge, nachdem jetzt viel über Neuzuwanderung und unterschiedliche Positionierungen bezüglich Neuzuwanderung, Fremdenrecht und Asylrecht gesprochen wurde. Allen unterschiedlichen Positionen war aber weitgehend eines gemeinsam, dass nämlich Integration ein wichtiger Bestandteil unserer Politik hier im Haus sein sollte. Nun haben Sie die Möglichkeit, die Nagelprobe zu machen.

Ich erinnere Frau Abgeordnete Partik-Pablé an das, was sie gesagt hat, nämlich: Nur dann, wenn die Integration funktioniert, kann es ein friedliches Zusammenleben geben. – Meine Damen und Herren! Was machen Sie in Bezug auf die Integration der hier lebenden Arbeitsmigrantinnen und -migranten? Was haben Sie in den letzten Jahren in Bezug auf deren soziale Rechte gemacht? Was haben Sie in den letzten Jahren in Bezug auf deren politische Rechte gemacht? – Und damit bin ich beim Thema: dem passiven Wahlrecht zur Arbeiterkammer, zum Betriebsrat und zur Hochschülerschaft.

Wie oft, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir denn schon in erster Lesung hier in den letzten Jahren dieses Thema diskutiert? Vier Mal? Fünf Mal? Sechs Mal? – Das dürfte ungefähr hinkommen.

Immer wieder gab es den Tenor von Seiten fast aller Parteien – mit Ausnahme der Grünen und der Liberalen –: Das können wir nicht machen, "denen" das passive Wahlrecht uneingeschränkt einzuräumen! (Abg. Verzetnitsch schüttelt verneinend den Kopf.)

Ja, Kollege Verzetnitsch! Es war auch vom Redner der sozialdemokratischen Fraktion so zu hören. (Widerspruch des Abg. Verzetnitsch. ) Dieser hat gesagt: Wir müssen abwarten, was der Europäische Gerichtshof diesbezüglich entscheidet. Es könnte ja sein, dass das nicht allen zusteht. Es könnte ja sein, dass nicht alle auf Grund der gesetzlichen Lage diese Ansprüche auf das passive Wahlrecht haben! – Das nenne ich abschieben. Ich wiederhole: abschieben! Das ist


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