Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 69

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Meine Damen und Herren! Was anderes als diskriminierend ist eine derartige Aussage? (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Was anderes als versteckter Rassismus ist diese Aussage? Es gibt hier ja Abgeordnete, die auch Wirtschaftskammerfunktionäre sind. Ich hätte gerne, dass sie sich zu diesen Aussagen der Wirtschaftskammer äußern, die im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens gemacht wurden!

Ich hätte gerne, dass Sie erklären, warum zwar in der Wirtschaftskammer das passive Wahlrecht – Gott sei Dank – inzwischen eingeräumt wurde, warum aber dieselbe Wirtschaftskammer bei der Arbeiterkammer beziehungsweise beim Betriebsrat dagegen ist, dass dieses passive Wahlrecht eingeräumt wird.

Ich hätte eine Erklärung dafür, woraus ihre Widersprüchlichkeit, ihre Verachtung dieser Kolleginnen und Kollegen und ihre Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen resultieren, die Sie zu erfüllen haben, die Aufträge nicht nur von internationalen Konventionen, sondern Bestandteil des österreichischen Rechts sind.

Ich hätte eine Erklärung dafür, warum Sie das missachten, warum Sie nicht daran denken, österreichischen Rechtsbestand – den es gibt, weil wir die EU-Verträge als österreichisches Recht übernommen haben und die Verordnungen unmittelbar wirksam sind – zu erfüllen, warum Sie daran denken, das zu ignorieren,

Herr Kollege Maderthaner! Sie blättern sehr angestrengt, aber ich hätte gerne gewusst, was die Wirtschaftskammer dazu sagt. Ich hätte auch von jedem anderen Funktionär, der sich hier im Saal dazu äußern wird, gerne gehört, warum das noch vorenthalten wird. Auch Kollegen Verzetnitsch möchte ich gerne fragen, warum er als Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes bei entsprechenden Resolutionen zwar immer dafür stimmt, aber bei entsprechenden Abstimmungen hier im Hause immer dagegen stimmen muss oder vielleicht nicht im Saal anwesend ist – das könnte das Problem noch etwas entschärfen, Kollege Verzetnitsch.

Es sei noch einmal gesagt: Wir befinden uns jetzt in der ersten Lesung, aber es ist die letzte Chance, Österreich eine internationale Blamage und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu ersparen, wenn Sie dieses Gesetz im Sozialausschuss, im Menschenrechtsausschuss behandeln. (Beifall bei den Grünen.)

13.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

13.51

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger, ich darf daran erinnern, dass 1998 eine ähnliche Debatte stattgefunden hat. Wenn Sie meinen, wir hätten uns hier nicht zu Wort gemeldet, dann bitte ich Sie, nachzulesen, was die SPÖ-Abgeordneten zu diesem Kapitel gesagt haben. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Ich halte neuerlich fest: Die Sozialdemokratie, der ÖGB und die Arbeiterkammern sind grundsätzlich sehr daran interessiert – sie stehen auch dazu –, dass das passive Wahlrecht auch für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land Platz greift. Sozialdemokratie, Arbeiterkammern und ÖGB haben schon vor Jahren die entsprechenden Beschlüsse dafür gefasst. Ich meine, dass das eines der wesentlichsten Elemente der Integration ist. Von jeder Partei dieses Hauses ist zu hören, dass die Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die bereits jahrelang in Österreich leben und auch arbeiten, ein ganz entscheidender Faktor ist.

Ich bin aber überzeugt davon, dass das passive Wahlrecht im Arbeitsverfassungsrecht nicht das einzige Thema ist, wenn es um Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Arbeitsverfassungsgesetz geht. Meiner Meinung nach ist es für in- und aus ländische Arbeitnehmer wichtig, dass wir zum Beispiel die Anpassung der Informations- und Mitwirkungsrechte an die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten vornehmen, aber auch die Erleichterung der Wahl von Betriebsräten in Klein- und Mittelbetrieben vorantreiben. Dasselbe gilt auch für die Verbesserung


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