Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 76

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte an die Äußerungen des Kollegen Niederwieser anschließen, der gesagt hat, es würde den Universitäten gut tun, wenn man diese Vorlage oder, besser gesagt, den Inhalt dieser Vorlage – ob es diese ist, ist sekundär – endlich umsetzen würde. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Es würde den Universitäten auch und insbesondere und endlich gut tun, wenn Materien, die Universitäten betreffen, in Hinkunft im Wissenschaftsausschuss behandelt würden und nicht, so wie es jetzt geplant ist, im Arbeits- und Sozialausschuss. Genauso mussten wir in der Vergangenheit, als es um die Hochschülerschaftswahlerweiterung betreffend die Akademien und die Fachhochschulen ging, leider Gottes im Bildungsausschuss beziehungsweise Unterrichtsausschuss diskutieren anstatt im Wissenschaftsausschuss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es würde den Universitäten generell einmal gut tun, wenn universitätsbezogene Angelegenheiten in jenem Ausschuss behandelt würden, in welchem sie verhandelt gehören. In diesem Fall geschieht das wieder nicht. Ich weiß nicht, warum das so ist, aber wir werden darüber heute vielleicht noch reden.

Auf jeden Fall ist eines klar: Es wird dieser Ausschuss zu meinem Leidwesen nicht konstituiert. Ich frage mich: Mag das vielleicht daran liegen, dass man bei der ÖVP noch nicht weiß, wer Wissenschaftssprecher wird und daher diesbezüglich wieder auf der Bremse steht? Ich weiß es nicht, aber es kommt mir doch sehr seltsam vor. Aber wir werden sicherlich diesbezüglich noch einige Worte hören.

Aber jetzt zum Thema selbst: Ich möchte mit einigen Unwahrheiten beziehungsweise Unrichtigkeiten aufräumen, die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgebracht werden, und zwar vor allem und insbesondere von Seiten der SPÖ, aber wenn es Kammern oder Körperschaften öffentlichen Rechts betrifft, die eher im Einflussbereich der ÖVP liegen, von Seiten der ÖVP.

Es wird in dieser Angelegenheit immer wieder gesagt: Man möchte ja eh, aber! Ich meine, man muss zuerst die Dinge ein bisschen entkleiden, um zu sehen, worum es da in Wirklichkeit geht. In Wirklichkeit geht es darum, dass es sich dabei um eine verfassungsändernde Bestimmung handelt, bei welcher man eine Zweidrittelmehrheit braucht.

Warum bedarf es einer verfassungsändernden Bestimmung? – Weil eben das, was heute die Grünen als Ansinnen haben, nicht verfassungskonform ist. Das heißt, dass das, was Sie von den Grünen wollen, an sich nicht auf der Rechtsordnung basiert. (Abg. Öllinger: Aber! )

Dazu werde ich Ihnen jetzt zwei Artikel zitieren. Herr Abgeordneter, diese sollten Sie sich einmal anschauen! Die Lehre und die Literatur stehen mehrheitlich auf diesem Standpunkt, wenn nicht sogar eindeutig.

Nehmen Sie Artikel 3 Abs. 2 Staatsgrundgesetz her! Da steht drinnen, dass öffentliche Ämter österreichischen Staatsbürgern verfassungsrechtlich vorbehalten sein müssen – in Verbindung mit Artikel 48 Abs. 4 EG-Vertrag, wo eine Ausnahmebestimmung enthalten ist.

Ich muss mit der Falschheit aufräumen, dass wir endlich gleichwertige Zustände mit dem übrigen europäischen EU-Ausland herstellen müssen. In den meisten, ja in fast allen anderen europäischen EU-Staaten gibt es keine Kammern oder Körperschaften öffentlichen Rechts. (Abg. Öllinger: Aber in Luxemburg gibt es ein Urteil!) Das Urteil gibt es eben noch nicht, und auch die Grünen haben mit der Studentenfraktion GRAS beim Verfassungsgerichtshof durchzudringen versucht, aber im Endeffekt sind sie auf die Nase gefallen. Es gibt noch keine Urteile. Es gibt Diskussionen in allen Bereichen. (Abg. Öllinger: Im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg!) Dort gibt es im Wesentlichen ... – aber ich habe nur relativ wenig Zeit, wir können uns ja dann später noch näher darüber unterhalten. Lesen Sie einmal diese Ausnahmebestimmungen! (Abg. Öllinger: Aber!)


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