Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 77

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Dass die Studierenden an der Vollziehung mitwirken, steht ja außer Zweifel. Das wird ja der Herr Minister, der jetzt in der Abgeordnetenbank Platz genommen hat, auch bestätigen. Aber es bedarf einer Verfassungsbestimmung, weil es sich eben sonst nicht auf dem Boden der österreichischen innerstaatlichen Rechtsordnung bewegt. Aber auch die europäischen Bestimmungen besagen, wie erwähnt, eindeutig, dass es sich da um Ausnahmebestimmungen handelt.

Aber, meine Damen und Herren, es ist in Wirklichkeit eine Diskussion, die am Kernpunkt vorbeigeht und zum Teil auch unehrlich geführt wird.

Sie von der Sozialdemokratischen Partei sagen ständig, Sie seien ja ohnehin dafür, stimmen aber bei den Abstimmungen permanent dagegen. – Das ist meiner Meinung nach nicht ehrlich. Das muss man so nennen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dann stimmen Sie halt in Zukunft auch dafür! In Wirklichkeit geht es doch darum, dass man seine Wählerklientel auch in diesen Bereichen pflegen möchte und deshalb draußen immer anders redet, als man hier herinnen abstimmt.

Die Grünen machen in diesem Punkt eine wesentlich ehrlichere Politik. Das konstatiere ich Ihnen. Sie sind nahezu genauso ehrlich wie die Freiheitlichen – aber in dieser Frage in einer anderen Richtung. Das sage ich ausdrücklich dazu. Die Grünen bekennen sich vorbehaltlos dazu, in diesen Belangen die Interessen der Ausländer zu vertreten. Da sind sie relativ konsequent. Die Sozialisten hingegen sind da nicht so konsequent. Wir Freiheitlichen sagen: Es ist eine politische Frage, eine Frage des Wollens!, und wir sagen: Wir wollen das nicht! Das ist doch ein ehrlicher Standpunkt! Das werden Sie mir konzedieren müssen. (Abg. Öllinger: "Integration" haben Sie gesagt!)

Folgendes sage ich Ihnen noch: Ihnen geht es in Wirklichkeit nur darum, dass sämtliche Staatsbürgerrechte in Anspruch genommen, aber die Staatsbürgerpflichten ausgehöhlt werden. Wenn von der Staatsbürgerpflicht nur mehr eine übrig bleibt, nämlich die Wehrpflicht, dann sind wir dort angelangt, wo Sie uns haben wollen: dass es niemanden mehr gibt, den dieser österreichische Staat in jenem Maße interessiert, in welchem er ihn interessieren sollte. Doch da spielen wir nicht mit! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das war erhellend! Aber es ist trotzdem falsch!)

14.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Niederwieser hat eine persönliche Erwiderung auf die tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten Gaugg verlangt. Nach meiner Lesart der Geschäftsordnung kann ich das Wort dazu nicht erteilen, weil wir das immer so handhaben, dass nur jemand, der in den berichtigten Sachverhalt einbezogen wird und nicht in die Einleitung der tatsächlichen Berichtigung, eine persönliche Erwiderung machen kann.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Öllinger, in die Begründung deines Antrages hast du hineingeschrieben, dass die ausländischen Arbeitnehmer, die Mitte der sechziger Jahre angeworben worden sind, wesentlich am Wiederaufbau Österreichs und anderer europäischer Staaten beteiligt waren und maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Österreich zu einem Wirtschaftswunder wurde. Du hast aber nicht hineingeschrieben, dass diese Arbeitnehmer natürlich auch in den Genuss des österreichischen Arbeitsrechtes gekommen sind, dass sie die höheren Löhne, die in Österreich bezahlt worden sind, bezogen haben. Sie waren natürlich nicht immer mit dem Mindestlohn einverstanden. Sie bekamen in sämtlichen Branchen Kollektivlöhne. Diese waren aber immer noch wesentlich höher als die Löhne in jenen Ländern, aus denen diese ausländischen Arbeitnehmer gekommen sind. Sie haben ihr Wissen bei uns erworben, sie haben sich ein gewisses Maß an Know-how angeeignet. Sie haben sich in ihrer Heimat eine Existenz aufgebaut und dort zum Aufschwung der Wirtschaft beigetragen oder sind in Österreich geblieben und sind dann später, wenn sie den Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft gestellt haben, österreichische Staatsbürger geworden und haben jetzt das passive Wahlrecht. Sie sind


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