Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 78

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natürlich jetzt österreichische Staatsbürger, sind bei Betriebsratswahlen und bei Arbeiterkammerwahlen wahlberechtigt und haben natürlich auch das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen und bei Arbeiterkammerwahlen, und auch in diversen Fachausschüssen sitzen sie drinnen. Mir sind einige bekannt.

Der Kollektivvertrag und das Arbeitsrecht sind aber nicht nur für ausländische, sondern für alle Arbeitnehmer sehr wichtig. Damit wird dafür gesorgt, dass Lohnvorstellungen nicht unterboten und Arbeitsbedingungen nicht unterlaufen werden und schützen die Österreicher und Österreicherinnen vor einem gewissen Dumping. Dazu gehört auch der Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt – vor allem in Zeiten, in denen die Arbeitsmarktsituation nicht besonders gut, sondern eher schlecht ist.

Die Ausdehnung des passiven Wahlrechts bei Arbeiterkammerwahlen und bei Betriebsratswahlen auf alle ausländischen Arbeitnehmer würde ich nicht befürworten, denn ich finde das sehr problematisch – EU-Bürger haben ja das passive Wahlrecht –, weil die Legislaturperiode bei Arbeiterkammerwahlen fünf Jahre, bei Betriebsratswahlen vier Jahre dauert und die Beschäftigungsbewilligung in der Regel für zwei Jahre erteilt wird. Das wäre eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, und es wäre da ein Umweg geboten, nämlich, dass jemand, der sich für ein Arbeiterkammermandat oder ein Betriebsratsmandat bewirbt, auf diesen Mandaten dann hocken bliebe und auch keine Beschäftigungsbewilligung erhalten würde. (Abg. Öllinger: So viele Mandate gibt es gar nicht!) Entweder müsste der österreichische Staat für diese ausländischen Arbeitnehmer dann eine Beschäftigungsbewilligung aussprechen, oder sie blieben so lange im Land, und womöglich brächte man sie gar nicht mehr hinaus. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Die Sorge der Österreicher, Kollege Öllinger, sind ja ganz andere. Die sind, dass ausländische Arbeiterkammerräte und Betriebsräte sich nicht der Probleme der österreichischen Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und in den Betrieben annehmen würden, sondern eher ihre nationalistischen, religiösen Konflikte aus ihrer Heimat in den Vordergrund ihrer Interessenvertretung stellen würden. (Abg. Öllinger: Ah so!) So ist es! Es wäre nicht gut, wenn wir da eine Plattform dafür bieten würden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Was ist mit deinem Konflikt?)

Wir können keine Plattform dafür bieten, dass serbische, kroatische, kurdische, türkische oder moslemische wahlwerbende Gruppen bei Betriebsratswahlen oder bei Arbeiterkammerwahlen antreten und dort dann auch eine wahlwerbende Gruppe abgeben. Zwei Jahre Beschäftigungsbewilligung, Befreiungsschein, österreichische Staatsbürgerschaft: Das wäre weitläufig genug und für eine Integration auch förderlich! Ich habe noch nie das Argument gehört, dass ein Betriebsrat oder ein Arbeiterkammerrat, der österreichischer Staatsbürger ist, die Probleme schlechter lösen würde, als dies ein Ausländer in der Lage wäre.

Das Dienstleistungsangebot zum Beispiel bei der Arbeiterkammer steht allen, und zwar auch ausländischen Arbeitskräften, ohne Einschränkungen – ohne Einschränkungen! – zur Verfügung. (Abg. Öllinger: Der zahlt auch dafür!) Vor allem vom Arbeitsschutz wird dort überproportional Gebrauch gemacht, weil ausländische Arbeitnehmer häufig in Betrieben arbeiten, wo es arbeitsrechtliche Probleme gibt, wo zum Beispiel Löhne nicht ausbezahlt oder Entlassungen ohne Grund vorgenommen werden.

Dein Antrag, Kollege Öllinger, entspricht nicht der Meinung der überwiegenden Mehrheit der Österreicher – auch meiner nicht, auch jener meiner Fraktion nicht. Was wir brauchen, ist die Vertretung der Interessen aller in Österreich Beschäftigten zu deren Zufriedenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Zweite Wortmeldung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte die tatsächliche Berichtigung des Kollegen Gaugg hier nicht so einfach unwidersprochen lassen. Es


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