Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 79

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gehört zum System, wie wir es von dieser Seite des Hohen Hauses in der letzten Gesetzgebungsperiode gewohnt waren und wie es jetzt wieder Platz greift – ich bitte die Präsidiale, sich diese Protokolle einmal genau anzuschauen; das ist eine Bitte –, nämlich, dass Dinge behauptet werden, die man gar nicht gesagt hat.

Meine Damen und Herren! Mein Vorwurf an den Kollegen Gaugg lautete ja nicht, er kenne den Kollektivvertrag nicht, sondern ich habe gesagt, er werde ihn schon deswegen kennen, weil sein Freund, der Innsbrucker Gemeinderat, eine Firma hat, wo man solch niedrige Löhne, die er hier beklagt, bezahlt. (Abg. Dr. Riess-Passer: Herr Kollege! Der gehört nicht zur FPÖ!) Doch er geht hier heraus und macht eine tatsächliche Berichtigung, im Rahmen welcher er sagt, ich hätte behauptet, er kenne den Kollektivvertrag nicht.

Bitte, da wird einem systematisch das Wort im Mund umgedreht, und es werden systematisch falsche Behauptungen hier von diesem Rednerpult aus verbreitet (Abg. Dr. Riess-Passer: Sie behaupten falsche Dinge!), die man so nicht im Raum stehen lassen darf. (Beifall bei der SPÖ.) Daher stehe ich hier und möchte das ganz klar sagen!

Meine Damen und Herren! Da geht es nämlich darum, die Menschen zu verwirren, und da geht es darum, wiederum zu schüren, wie der Kollege Dolinschek das soeben auch getan hat, indem man sagt: Da gibt es die guten Österreicher, und da gibt es die schlechten Ausländer, und die beiden Gruppen haben ganz unterschiedliche Interessen! In Wahrheit ist es ganz anders: Wenn man in die Betriebe hineinschaut – und ich war in genug solchen Betrieben –, dann sieht man, dass sie dieselben Probleme, dieselben Sorgen haben. Da sollten Sie diese Menschen nicht auseinander dividieren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Das dient nicht der Wahrheit, Herr Kollege!)

14.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Ich weise den Antrag 14/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Ich mache noch folgende Bemerkung:

Es ist die Frage gestellt worden, warum der Antrag nicht dem Wissenschaftsausschuss zugewiesen wird, wo doch auch das Hochschülerschaftsgesetz geändert wird. – Dazu ist zu sagen: Der Antrag bezieht sich auf das Arbeiterkammergesetz, auf das Arbeitsverfassungsgesetz und auf das Hochschülerschaftsgesetz. Von Seiten der Antragsteller ist die Zuweisung an den Sozialausschuss beantragt worden. Wir könnten ihn theoretisch dem Wissenschaftsausschuss zuweisen, aber dann müssten wir eben Arbeiterkammergesetz und Arbeitsverfassungsgesetz im Wissenschaftsausschuss verhandeln.

Die andere Möglichkeit ist, ihn dem Sozialausschuss zuzuweisen, allerdings mit dem Nachteil, dann Hochschülerschaftsfragen im Sozialausschuss verhandeln zu müssen.

Beides ist möglich. Es ist üblich, wenn kein Argument dagegen spricht, bei einer ersten Lesung dem Wunsch der Antragsteller auf Zuweisung zu folgen. Daher wird dieser Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

6. Punkt

Erste Lesung des Antrages 15/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz – TschG)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auch hier gelangt zunächst die Erstantragstellerin, Frau Dr. Petrovic, zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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