Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 80

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14.31

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Grünen haben einen Antrag, der aus der österreichischen Tierschutzbewegung stammt, als Antrag im Hohen Haus eingebracht und eine erste Lesung verlangt. Die Vorgeschichte ist bekannt – sie ist leidvoll. Es gab im Frühjahr 1998 ein sehr erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren, das auch im Parlament oftmals behandelt worden ist, nur: Herausgekommen ist bis dato eigentlich sehr wenig.

Die grundsätzliche Idee, das Tierschutzrecht auf die Bundesebene zu bringen, wurde im Wesentlichen von vier Fraktionen geteilt. Seitens der Österreichischen Volkspartei gab es Bedenken dagegen, und die Sozialdemokratische Partei ist auf Grund des Koalitionsübereinkommens dann auch bei dieser Haltung geblieben, sodass Tierschutz nach wie vor Landessache ist.

Ich möchte jetzt nicht im Detail auf die einzelnen Paragraphen dieses sehr ausführlichen Gesetzestextes eingehen, allerdings ist es mir, wie gesagt, wichtig, Folgendes hervorzuheben – es gab ja auch etliche von den Grünen erstellte Vorläuferentwürfe –: Dieser Entwurf entstammt der österreichischen Tierschutzbewegung und wurde von Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen mehrfach geprüft. Es ist daher ein Entwurf, der sehr gut durchdacht ist und der von allen wesentlichen österreichischen Tierschutzorganisationen, also von Hunderttausenden Menschen, getragen und mitgetragen wird.

Es ist vor allem, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, ein Entwurf, der versucht, die Problematik mit sehr viel Realitätssinn und mit sehr viel Augenmaß zu behandeln. Daher sind die Argumente, die immer dagegen geäußert wurden, meiner Einschätzung nach überhaupt nicht aufrechtzuerhalten. Da gab es einerseits das Argument, die Länder bräuchten auch irgendwelche Materien, zumal gerade nach dem EU-Beitritt die Landeskompetenz ohnehin ausgehöhlt würde, und es gäbe ja auch andere wichtige Materien, wie etwa die Jugendwohlfahrt, die bei den Ländern in guten Händen seien.

Dieser Vergleich hinkt natürlich dramatisch, denn selbstverständlich sind die Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dort, wo es um die Verhinderung von Quälereien oder von Vernachlässigung geht, auch Bundesrecht. Alles andere – dass also Kinder oder Jugendliche in den verschiedenen Bundesländern ein anderes Schutzniveau haben – wäre ja unvorstellbar.

Dagegen, dass man dort, wo es um Förderungen, um die besondere Zuwendung zur Jugend geht, auch auf regionale Besonderheiten Bedacht nimmt, spricht jedoch nichts. Dem entspräche ein Tierschutzförderungsgesetz, das die Grünen auch vorgeschlagen haben und von dem wir durchaus glauben, dass das eine legitime Aufgabe der Länder wäre, um auch den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten, was die Tierhaltung, vor allem die landwirtschaftliche Tierhaltung, betrifft, Rechnung tragen zu können. Dieses Argument zieht also wirklich nicht.

Ein zweites Argument, das immer vorgebracht worden ist, besteht in dem Einwand, dass es mit einem solchen Gesetz nicht möglich wäre, auf regionale Besonderheiten Bedacht zu nehmen. Gerade was etwa Freilandhaltungen betrifft, käme es aber sehr stark auf die witterungsmäßigen und auch auf die geographischen Gegebenheiten an. Selbstverständlich! Kein vernünftiger Mensch würde sich da dagegenstellen! All das ist in einem Gesetz, das durchaus auch einen weiten Spielraum für die Vollziehung bietet, möglich.

Eines aber muss schon klar sein: Die Tiere sind in Österreich seit dem Jahr 1990 keine Sachen mehr. Der österreichische Gesetzgeber war insofern in Europa fortschrittlich, als man anerkannt hat, dass Tiere leidensfähige Geschöpfe sind und dass eine völlige Gleichstellung mit leblosen Sachen nicht angebracht ist.

Daher ist es meines Erachtens auch nicht angebracht, die Tiere in den einzelnen Bundesländern, gerade auch, was die Abwendung von Quälereien aller Art oder auch irgendwelche Eingriffe wie das Entfernen der Hörner bei Rindern und so weiter betrifft, unterschiedlichen Regelungen zu unterwerfen, denn ein Tier empfindet nicht anders, egal, ob es sich nun im Burgenland, in Niederösterreich, in Tirol oder in Vorarlberg befindet.


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