Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 119

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist einstimmig angenommen. (E 1.) (Abg. Dr. Fischer: Einstimmig! – Abg. Mag. Schweitzer: Auch wenn er einstimmig angenommen ist, ist es die Mehrheit!)

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlung über den 6. Punkt der Tagesordnung betreffend erste Lesung des Antrags 15/A, Bundes-Tierschutzgesetz, wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

17.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ringen um ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz stellt einen ebenso wichtigen Prüfstein für den Reformwillen in diesem unseren Land dar. Erinnern wir uns: 460 000 Bürgerinnen und Bürger haben im Jahre 1996 das Volksbegehren für die Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes unterschrieben. Das muss für dieses Haus, meine Damen und Herren, Auftrag und Entschluss sein, hier endlich zu handeln.

Mein Vorredner aus dem Agrarbereich, Herr Abgeordneter Schwarzenberger: Sie sind nur auf Aspekte unseres Vorschlages eingegangen. Wir sind sicherlich gerne bereit, über den einen oder anderen konkreten Aspekt zu diskutieren. Aber, bitte, wir brauchen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz! Es geht dabei nicht nur darum, daß es entsprechende Kontrollfragen und Fragen der Zukunft der Landwirtschaft gibt, sondern wir brauchen dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz im Interesse unserer österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und auch im Interesse der Bäuerinnen und Bauern. Lassen Sie mich versuchen, das hier im Detail zu erläutern.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Sie haben als Beispiel die EU-Debatte zur EU-Richtlinie für die Tierhaltung im biologischen Landbau, die auf EU-Ebene geregelt wurde, herangezogen. Genau in dieser Debatte zeigte sich, dass die österreichische Position nicht vermittelbar ist, die österreichische Situation nämlich, die durch eine sehr komplexe Situation in der Landwirtschaft gekennzeichnet ist. Wir haben hier alpine Landwirtschaft, wir haben Bergbauernbetriebe, die Schwierigkeiten in der Nutztierhaltung haben. Da muss ich Ihnen entgegenhalten: Es steht in unserem Konzept nirgendwo drinnen, dass die Anbindehaltung nicht verbindbar ist mit einer artgerechten Tierhaltung, nämlich mit Auslauf- und Weidehaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist unser Vorschlag. Das wollen wir aber nicht in neun Bundesländern diskutieren, sodass dann jedes Bundesland und vielleicht jede kleine Region irgendeinen Satz hinein reklamieren. Nein, bitte schön, wir wollen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, damit wir in Europa offensive Politik machen können. Wir wollen in der Agrarpolitik etwas bewegen, und wir müssen das mit einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz machen. (Beifall bei den Grünen.)

Warum brauchen wir es auch für den Markt, Herr Abgeordneter Schwarzenberger? – Wir brauchen ein österreichisches Tierschutzsiegel. Das derzeitige AMA-Gütezeichen ist schön und recht, aber welcher Konsument hat sich nicht schon gefragt: Was steckt eigentlich dahinter? Was steckt hinter diesem Gütesiegel? Wir brauchen hier Tierschutzkriterien, und die müssen – ich wiederhole mich – bundeseinheitlich geregelt sein, damit sie kommunizierbar sind. Wir wollen eine klare Regelung.

Ich möchte Sie ersuchen, auf drei Fragen für sich selbst eine Antwort zu finden. Zur ersten Frage: In unserem Konzept wird gefordert, dass wir Mindestanforderungen für die Tierhaltung auf Basis des Tiergerechtheitsindex einführen. Das bedeutet ein flexibles System, bei dem bäuerliche Betriebe auch Möglichkeiten und Chancen haben, darauf angepasst zu reagieren. 


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